Montag, 23. Juni 2025

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Gendergerechte Sprache: Sonderzeichen gehören nicht zur deutschen Orthografie – Regelwerk bleibt klar und einheitlich ohne Binnen-I und Co.

Das vom Rat für deutsche Rechtschreibung aktualisierte Amtliche Regelwerk mit dem neuen Amtlichen Wörterverzeichnis ist seit dem 1. Juli 2024 verbindlich für Schule und Verwaltung. Die zuständigen staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und des Fürstentums Liechtenstein haben den Vorschlägen des Rats zur Anpassung des Regelwerks zugestimmt. „Die Neufassungen sind auf der Webseite des Rats veröffentlicht: www.rechtschreibrat.com“, teilte der Vorsitzende des Rats, Dr. Josef Lange, mit.

Das neue Amtliche Regelwerk enthält die überarbeiteten Regelungen der deutschen Rechtschreibung und ein aktualisiertes Wörterverzeichnis. Diese Überarbeitung basiert auf der empirischen Schreibbeobachtung im Orthografischen Kernkorpus, einer umfangreichen digitalen Textsammlung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache.

Schwerpunkte der Neufassung

Die wichtigsten Änderungen betreffen orthografische Zweifelsfälle wie die Getrennt- und Zusammenschreibung sowie die Groß- und Kleinschreibung. Beispiele hierfür sind die Schreibweisen „nichtöffentlich“, „nicht-öffentlich“ und „nicht öffentlich“ sowie „regenerative/Regenerative Energien“. Das Wörterverzeichnis wurde umfassend aktualisiert und enthält nun viele neue Fremdwörter, hauptsächlich aus dem Englischen, wie „timen“, „mailen“, „liken“, „Cappuccino“, „Fake News“, „Fakenews“ und „Fake-News“.

Darüber hinaus wurden im aktuellen Schreibgebrauch kaum nachweisbare „eingedeutschte“ Varianten gestrichen. Dazu gehören Begriffe wie „Buklee“, „Dränage“, „Exposee“, „Frigidär“, „Jogurt“, „Katode“, „Kurtage“, „Panter“, „photogen“, „Polonäse“, „Spagetti“ und „Tunfisch“.

Der Regelteil des Werkes wurde dort angepasst, wo Optimierungsmöglichkeiten durch die Zusammenschau von Schreibbeobachtung und Norm erkennbar wurden. Dies betrifft neue Wörter in der Getrennt- und Zusammenschreibung, die Schreibung mit Bindestrich sowie die Groß- und Kleinschreibung. Neue Schreibweisen, die bisher nicht vom Amtlichen Regelwerk abgedeckt waren, wie „faken“, „fakte“, „gefakt/gefaked“ und „gefake Nachrichten“ wurden ebenfalls berücksichtigt.

Neue Regelungen zur Zeichensetzung

Das Kapitel zur Zeichensetzung wurde auf der Basis sprachwissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse vollständig neu systematisiert, vereinfacht und gestrafft. Eine wichtige Regeländerung betrifft die Infinitivgruppen („erweiterter Infinitiv mit zu“), die nun verbindlich durch Komma abgetrennt werden. Zudem wird im Kapitel Zeichensetzung auf Sonderzeichen im Wortinneren eingegangen, die im Sinne geschlechtergerechter Schreibung alle Geschlechtsidentitäten kennzeichnen sollen, wie Doppelpunkt (:), Unterstrich (_) und Asterisk (*). Diese Zeichen gehören jedoch nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. In der Erläuterung und Begründung vom 15. Dezember 2023 heißt es dazu: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen können derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig begründet werden.“

Einheitliche Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum

Das neue Amtliche Regelwerk bildet die deutsche Standardsprache mit ihren länderspezifischen Ausprägungen in allen deutschsprachigen Ländern und Regionen ab und bringt dabei Norm und aktuellen Schreibgebrauch in Einklang. Damit trägt es zur Einheitlichkeit der Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum bei.

Hintergrund des Rats für deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde 2004 auf der Grundlage der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gegründet. Er wird von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein getragen. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Der Rat hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf Grundlage des orthografischen Regelwerks weiterzuentwickeln. Dies umfasst die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen und die Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Sprachwandel.

Redaktion
Celler Presse
Fotos: Pixabay / Pexels

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