Mittwoch, 6. November 2024

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Abzocke statt Kredit: Die Masche mit der Finanzsanierung

‚Günstiger Sofort-Kredit ohne Schufa-Auskunft‘ – Das klingt doch zu schön um wahr zu sein. Vor allem, wenn man bei einer regulären Bank keinen Kredit mehr bekommt, aber dringend einen bräuchte. Verzweifelte Verbraucher recherchieren dann im Internet und geraten so in die Fänge fragwürdiger Anbieter. Diese locken mit der Aussicht auf einen günstigen, unkomplizierten Kredit. Was aber erst nach einem Kreditangebot aussieht, entpuppt sich schnell als teure und sinnlose Finanzsanierung bei einem Anbieter im Ausland, z. B. mit Sitz in Spanien. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, was es mit der Abzocke auf sich hat.

Finanzsanierung – Was ist das?

Vorsicht Verwechslungsgefahr: Die Begriffe Finanzierung und Finanzsanierung klingen auf den ersten Blick sehr ähnlich, bedeuten jedoch zwei unterschiedliche Dinge. Denn unter einer sogenannten Sanierung versteht man nicht die Aufnahme eines Kredits, um beispielsweise ein Auto zu finanzieren. Sie umfasst die Maßnahmen, die im Rahmen einer Schuldnerberatung getroffen werden: Ein Berater schaut sich die finanzielle Situation des Betroffenen an und stellt einen Plan auf, um dessen Schulden nachhaltig abzubauen. Dazu gehören auch Verhandlungen mit den Gläubigern. Die Vermittlung eines Kredits ist dabei aber nicht vorgesehen.

Hohe Gebühren und der Kredit bleibt aus

Immer wieder fallen Verbraucher auf die Masche herein. Bei der Suche nach einer schnellen Finanzierungsmöglichkeit ohne eine Schufa-Auskunft stoßen Kreditsuchende auf fragwürdige Vermittler im Internet. Statt eines Kredits schieben die ihnen jedoch einen nutzlosen und kostspieligen Vertrag zur Finanzsanierung unter, der weitere, hohe Kosten verursacht. 

Die Betroffenen merken aber erst spät, dass sie etwas bekommen haben, was sie gar nicht wollten. Nämlich, wenn sie statt der gewünschten Kreditsumme eine hohe Rechnung für die Bearbeitung oder Vermittlung einer Finanzsanierung zahlen sollen. „In ihren Formularen und Verträgen gehen die Unternehmen meist sehr geschickt vor. Bei den Betroffenen entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um einen Kreditvertrag handelt“, erklärt Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des EVZ Deutschland. Hinweise auf die tatsächliche private Finanzsanierung finden sich nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), etwa in Klauseln wie: „Wenn wir Ihnen keinen Kredit gewähren können, sind wir berechtigt, Ihnen eine Finanzsanierung anzubieten“. Solche Klauseln sind geeignet, Verbraucher in die Irre zu führen und damit unzulässig.

Wurde mir eine Finanzsanierung untergejubelt?

Seien Sie wachsam! Diese Anzeichen deuten auf ein unseriöses Angebot hin:

  • Niedrige Zinsen oder keine Schufa? Die Anbieter machen marktunübliche Versprechungen
  • Werbung oder Kontaktaufnahme über Messengerdienste, Social Media (Facebook und Co.) sowie per E-Mail
  • Häufig soll ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen werden, der gerne ‚per Nachnahme‘ mit der Post verschickt wird

Tipps:

  • Lesen Sie die Verträge aufmerksam und in Ruhe durch! Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Entscheiden Sie sich nie sofort.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht möchten.
  • Überschuldung lässt sich in der Regel nicht mit wenigen Klicks in den Griff bekommen. Am besten gelingt dies im individuellen Gespräch mit einer Schuldnerberatung.

Wie kommen Verbraucher aus der Falle raus?

Im Nachhinein aus einem solchen Finanzsanierungsvertrag herauszukommen, erfordert Durchhaltevermögen. Die Opfer erhalten schnell eine Rechnung, eine Mahnung oder Post von einem Inkasso-Unternehmen. Was dann? „Betroffene sollten die Forderung auf keinen Fall einfach hinnehmen. Wir raten, sich schnell schriftlich zur Wehr zu setzen. Die Verbraucher sollten widerrufen, zusätzlich den Rücktritt vom Vertrag erklären und wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten“, rät Wojtal. Keinesfalls sollte man die geforderte Summe ungeprüft zahlen. Denn: „Wer bereits gezahlt hat, hat es schwer das gezahlte Geld wieder zurückzuerhalten“, sagt die Juristin.

Betroffene sollten unbedingt zeitnah juristischen Rat einholen: Beispielsweise berät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos in Fällen, in denen das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land hat. Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Online-Formular auf der Website des EVZ.

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Foto von Burst auf Unsplash

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