Montag, 9. Dezember 2024

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Anzeige

Anzeige

Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine Novelle des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat den Entwurf am (heutigen) Dienstag an den Landtag überwiesen.

Herzstück des Gesetzesentwurfs ist die Neuausrichtung der Finanzierung der LWK: Die bisherige Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag, den die landwirtschaftlichen Betriebe an die LWK zu entrichten haben, ist mit der Reform der Grundsteuer entfallen. Zukünftig soll statt des Einheitswertes der so genannte Grundsteuermessbetrag entscheidend sein. Zudem sollen die entsprechenden Bescheide zukünftig nicht mehr von der Finanzverwaltung, sondern von der LWK selbst erstellt werden.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Gesetzesentwurfes ist es, die Aufsicht über die Landwirtschaftskammer in den Bereichen zu stärken, in denen Aufgaben für das Land wahrgenommen und auch von diesem finanziert werden. Dies war auch ausdrücklicher Wunsch der Koalitionsparteien, der sich unter anderem im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode wiederfindet. Die geplante Stärkung der Aufsicht soll nun in Absprache mit der LWK in zwei Schritten erfolgen: Zum einen beabsichtigt die LWK innerorganisatorische Veränderungen umzusetzen, die sicherstellen, dass zukünftig noch klarer zwischen dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis unterschieden werden kann. Zum anderen soll eine neue Regelung im Kammergesetz sicherstellen, dass zukünftig bedeutende Personalentscheidungen der LWK im Bereich des übertragenen Wirkungskreis nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz getroffen werden dürfen. Mit den im Gesetzesentwurf verankerten organisatorischen Veränderungen entfällt die Notwendigkeit, die zunächst teilweise Verlagerung hoheitlicher Aufgaben von der LWK auf andere Behörden weiter zu verfolgen.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Landwirtschaftskammer ist für Landwirtinnen und Landwirte eine starke Interessenvertretung und für das Land Niedersachsen eine verlässliche und wichtige Partnerin. Mit der geplanten gesetzlichen Regelung und den getroffenen Vereinbarungen bin ich sehr zufrieden, denn es ist wichtig, dass die Aufsicht dort gestärkt wird, wo Aufgaben für das Land wahrgenommen werden. Im Dialog mit der LWK wird mein Haus die künftigen organisatorischen Veränderungen eng begleiten.“

PR
Foto: kangbch / Pixabay

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.