Freitag, 13. Dezember 2024

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„NEIN zu Gewalt an Frauen und Mädchen!“ Philippi und Behrens unterstützen gemeinsam den Kampf am „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ 

Anlässlich des „Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen“ – dem sogenannten „Orange Day“ – am Montag, 25. November 2024, rufen Niedersachsens Gleichstellungsminister, Dr. Andreas Philippi, und die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, dazu auf, geschlechterbasierte Gewalt aktiv und nachhaltig zu bekämpfen. 

„An jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet, alle 45 Minuten wird – statistisch gesehen – eine Frau Opfer von Partnergewalt. Die Dunkelziffer liegt vermutlich noch deutlich höher. Das ist erschreckend und darf von uns als Gesellschaft nicht toleriert werden. Gemeinsam müssen wir für den Schutz der betroffenen Frauen und Mädchen einstehen! Nicht nur heute, sondern jeden Tag! Denn Frauenrechte sind Menschenrechte. Die Niedersächsische Landesregierung hat daher das Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut. Mittlerweile haben wir mit 46 Frauenhäusern, 47 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen eine gute flächendeckende Infrastruktur an Frauenunterstützungseinrichtungen. Und auch in Zukunft werden wir weiter auf dieses Thema aufmerksam machen“, so Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi. 

Gewalt an Frauen zeigt sich in verschiedenen Ausprägungen, darunter physische, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt. Jede dritte Frau in Deutschland wird in ihrem Leben Opfer physischer oder sexualisierter Gewalt. Bei jeder vierten Frau ist der Täter der aktuelle oder ein früherer Partner. 

Ministerin Behrens erklärt dazu: „Jeder und jede einzelne von uns muss sich gegen Gewalt an Frauen und Mädchen stark machen! Jede Stimme zählt, um sicherzustellen, dass Frauen, die Gewalt erfahren, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt und anderer Gewalttaten an Frauen steigt seit Jahren an und auch für das laufende Jahr steht zu befürchten, dass dieser Trend weiter anhält. Diese Tendenz zeigt jedoch gleichzeitig auch die Wirkung von verstärkten Präventionsmaßnahmen und öffentlichkeitswirksamen Kampagnen, die zu einer erhöhten Anzeigebereitschaft führen. Mit der Überarbeitung der Handreichung für die Polizei Niedersachsen zum Umgang mit Fällen Häuslicher Gewalt, der Implementierung einer opfergestützten App für betroffene Frauen, umfangreichen Austauschformaten und interdisziplinären Fortbildungen tragen wir aktiv dazu bei, das Dunkelfeld in Niedersachsen weiter auszuleuchten. Damit können und wollen wir uns aber nicht zufriedengeben! Es ist und bleibt essentiell, der Gewalt an Frauen mit der ganzen Härte des Rechtsstaates sowie gesamtgesellschaftlich entschieden entgegen zu treten – auch über den ‚Orange Day‘ hinaus.“

Seit 1991 setzt sich die UN-Kampagne „Orange the World“ weltweit gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ein. In diesem Jahr soll zudem die Gewalt in Partnerschaften im Mittelpunkt stehen. Mit zahlreichen Aktionen und Info-Veranstaltungen soll dem Thema jährlich jeweils am 25. November besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im vergangenen Jahr hat die Niedersächsische Landesregierung unter anderem ein sichtbares Zeichen gesetzt und vor einigen Ministerien eine leuchtend orangefarbene Bank aufgestellt. 

Um das Dunkelfeld in diesem Bereich weiter zu erhellen, wird im Frühjahr 2025 im Rahmen der 6. Auflage der Studie „Befragung zur Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen“ des Landeskriminalamtes Niedersachsen in einem Sondermodul das Deliktsfeld „Straftaten zum Nachteil von Frauen“ umfassend untersucht. Ziel ist es, nicht nur die Dunkelziffer von entsprechenden Gewalttaten aufzudecken, sondern auch herauszufinden, wie die Präventions- und Unterstützungsangebote weiter verbessert werden können. 

Das Sozialministerium präsentiert anlässlich des diesjährigen „Orange Day“ die Kunst- und Wanderausstellung der IGS Wilhelmshaven „Gemeinsam starke Zeichen setzen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen“ in den Räumlichkeiten des Ministeriums. Anmeldungen zu einer begleiteten Führung durch die Ausstellung richten Sie bitte an die Pressestelle des Sozialministeriums

Hintergrund:

Im Jahr 2023 registrierte die Polizei in Niedersachsen insgesamt 29.875 Fälle Häuslicher Gewalt, was eine Zunahme von 11 Prozent im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahres (2022) darstellt. Der überwiegende Teil der Delikte in diesem Zusammenhang entfällt auf Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, die in 24.166 Fällen verzeichnet wurden. Für 2024 wird derzeit mindestens von einem gleich hohen Niveau ausgegangen.

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen ist die Bedeutung der Istanbul-Konvention (IK) hervorzuheben. Sie stellt einen wichtigen rechtlichen Rahmen dar, um Gewalt an Frauen zu bekämpfen und präventive Maßnahmen zu fördern. Sie fordert die Unterzeichnerstaaten auf, umfassende Strategien zur Bekämpfung dieser Gewalt zu entwickeln und sicherzustellen, dass betroffene Frauen Zugang zu Schutz- und Unterstützungsdiensten haben. Zur Umsetzung der IK in Niedersachsen richtet die Landesregierung die Koordinierungsstelle IK beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ein. 

In Niedersachsen gibt es schon jetzt ein engmaschiges Netz an Hilfen für Betroffene. Die Angebote reichen von Frauenhäusern über Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) und Gewaltberatungsstellen bis hin zu Notrufen. Nähere Informationen finden Sie hier

Das „Netzwerk ProBeweis“ bietet von Gewalt Betroffenen in Niedersachsen flächendeckend in mehr als 40 Kliniken die Möglichkeit, Beweise sichern zu lassen – auch unabhängig von einer eventuellen späteren Strafverfolgung (Tel.: 0511 – 532 4599)

Eine weitere Anlaufstelle bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 an, welches rund um die Uhr erreichbar, vertraulich und kostenlos ist, sowie in vielen Sprachen angeboten wird.  

Um Sprachbarrieren abzubauen, können alle Einrichtungen, die zu frauenspezifischen Belangen beraten mit dem Programm „Worte helfen Frauen“ den Einsatz von Sprachmittlungen direkt und kostenfrei abrechnen.

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Foto: RosZie / Pixabay

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