Donnerstag, 12. Februar 2026

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Nur noch digitale Lichtbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten

Für eine Übergangszeit konnten in Ausnahmefällen noch ausgedruckte Lichtbilder vorgelegt werden. Diese Ausnahmeregelung endet nun und ab dem 01.08.2025 können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden durch die Mitarbeiterinnen der Bürgerbüros ab dem 01.08.2025 nicht mehr angenommen.

Die digitalen Lichtbilder können Sie im Rahmen der Antragstellung direkt im Bürgerbüro medienbruchfrei anfertigen lassen. Dieses trägt zu einer Vereinfachung des Antragsprozesses bei. Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit 6,00 Euro. Eine Herausgabe der Fotos für eine weitere Verwendung ist nicht möglich.

Sie können auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an die Behörde übertragen.

Bei der Erstellung von Lichtbildern in den Bürgerbüros hat sich bei kleinen Kindern in den ersten Monaten herausgestellt, dass die Aufnahmen vor Ort nicht immer ein akzeptables Ergebnis ergeben haben. Es könnte sich daher empfehlen die Fotos für die kleinen Kinder bei einem Fotodienstleister anfertigen zu lassen.

Das für die Aufnahme der Lichtbilder eingesetzte System der Bundesdruckerei (PointID) fortlaufend optimiert.

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Foto von Burst auf Unsplash

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