Wohnkostenlücke im Bürgergeld – leichter Anstieg in Celle – Reinhard Rohde (Die Linke): „Soziale Situation vor Umzugsaufforderung stärker berücksichtigen“
Bundesweit bekamen im vergangenen Jahr 334.000 Bürgergeldhaushalte oder 12,6 Prozent ihre Wohnkosten nicht vollständig erstattet. Das ergab jetzt eine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Die Zahlen für den Bereich des Jobcenter Celle hat der Kreistagsabgeordnete Reinhard Rohde (Die Linke) ausgewertet:
„In Celle werden die Angemessenheitsgrenzen alle zwei Jahre durch ein Mietwertgutachten festgelegt. Dies hat den Wohnungsmarkt zuletzt ganz gut abgebildet mit dem Effekt, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer Wohnkostenlücke von 14,3 % (2020) auf 6,5 % (2023) zurückgegangen war. Die Zahlen für das vergangene Jahr weisen leider wieder einen Anstieg aus – eine Wohnkostenlücke haben jetzt 437 oder 7,6 % der Bedarfsgemeinschaften.“
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs werden die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Dann aber bildet eine sogenannte Mietwerttabelle die Grenzen der Angemessenheit ab. Bürgergeldhaushalte, die mit ihren Wohnkosten darüber liegen, bekommen eine Aufforderung zur Kostensenkung. Und das kann bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung genauso schnell eintreten wie zum Beispiel dadurch, dass ein Kind den Haushalt verlässt.
Die Betroffenen müssen sich dann entweder eine günstigere Wohnung suchen oder die entstehende Lücke aus der Regelleistung selbst tragen. Beides, so Rohde, sei für die Betroffenen eine Herausforderung: „Das Mietwertgutachten verweist sie auf das untere Segment des Marktes. Die Obergrenze der Bruttokaltmiete liegt für einen Ein-Personen-Haushalt in der Stadt Celle bei 443 Euro und in Bergen bei 411 Euro Bruttokaltmiete.“ Zum einen sei schwierig, zu den anerkannten Kosten überhaupt eine neue Wohnung zu finden, zum andern gibt es mit Kindern immer auch die Abwägung, ob und was ein Umzug negativ verändert hinsichtlich zum Beispiel von Freundschaften in der Nachbarschaft oder der Betreuungssituation.
Die Anfrage der Bundestagsfraktion zielt auf auch diese Unterschiede. Und so ergibt sich für den Bereich des Jobcenter Celle und das Jahr 2024 folgendes Bild:
Insgesamt gab es 437 Haushalte oder 7,6 % mit einer Wohnkostenlücke von monatlich durchschnittlich 143 Euro. Bezogen auf Bedarfsgemeinschaften mit Kindern hatten 186 oder 8,9 % dieser Gruppe eine Wohnkostenlücke; durchschnittlich fehlten hier monatlich 182 Euro. Von den Single-Bedarfsgemeinschaften gab es bei 180 oder 6 % eine Lücke mit durchschnittlich 106 Euro.
Reinhard Rohde zieht deshalb folgendes Fazit: „Die Situation in Celle ist im Vergleich entspannter als in vielen anderen Jobcenter-Bezirken und als im Bundesdurchschnitt. Und da es zum Januar 2025 bei uns eine Anhebung der Angemessenheitsgrenzen gab, hat sich die Problematik eventuell sogar gemildert. Insbesondere bei Haushalten mit Kindern sollte die soziale Situation bei Ermessensentscheidungen stärker berücksichtigen werden. Denn wir müssen wissen: Wenn von dem Geld, das eigentlich für das tägliche Leben gedacht ist, für die Miete abgezweigt werden muss, geht das auch auf Kosten der Kinder.“
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