Samstag, 17. Januar 2026

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Wathlingen: Winterliche Sicherheit für Fußgänger – Regelungen zur Straßenreinigung

Laut der Straßenreinigungssatzung müssen „bei Schneefall Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege mit einer Breite von weniger als 1 Meter vollständig freigeräumt werden. Breitere Wege sind mindestens in einer Breite von 1 Meter zu räumen. Fehlt ein ausgebauter Gehweg, ist ein 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten“. Besonders letzteres ist den Bürgerinnen und Bürgern oftmals nicht bewusst.

Zur Vermeidung von Glätte sind Gehwege bei Eis mit Sand, Granulat oder anderen abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

Der Bauhof der Samtgemeinde Wathlingen ist bestrebt, alle öffentlichen Bereiche im Winter so schnell wie möglich von Glätte zu befreien, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Dem Team vom Bauhof daher mein besonderer Dank. Von morgens ab etwa 4 Uhr und abends bei Bedarf noch einmal bis 18 Uhr rücken sie aus und räumen für unsere Sicherheit Straßen, Bushaltestellen und Radwege.

Hinweis für Fußgängerinnen und Fußgänger: Besonders in dieser Jahreszeit sollten Sie auf mögliche Glättebereiche achten und sich entsprechend vorsichtig fortbewegen. Die kalten Temperaturen können auch in schattigen Bereichen schnell zu gefährlicher Eisbildung führen, insbesondere an Gehwegen und Straßenrändern.

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