Samstag, 17. Januar 2026

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AfD-Fraktion beantragt Änderung der Winterdienst-Satzung in Celle

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Celle hat einen Antrag zur Änderung der städtischen Regelungen für den Winterdienst eingebracht. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Jörg-Daniel Nigge fordert die Fraktion, die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung so anzupassen, dass Streusalz sowie Salz-Sand-Gemische auf Gehwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen wieder grundsätzlich eingesetzt werden dürfen.

Konkret bezieht sich der Antrag auf § 5 Absatz 2 der Straßenreinigungsverordnung, die seit einer Änderung im Jahr 2023 den Einsatz von Streusalz nur noch in Ausnahmefällen und nach besonderer Genehmigung erlaubt. Nach Auffassung der AfD-Fraktion habe sich diese Regelung bei jüngsten winterlichen Wetterlagen als unpraktikabel erwiesen. Insbesondere während des Schneesturms „Elli“ seien viele Geh- und Radwege entweder gar nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung geräumt worden.

Fraktionsvorsitzender Anatoli Trenkenschu verweist in der Begründung des Antrags auf frühere Wetterereignisse. Bereits im Januar 2024 habe es bei Blitzeis zahlreiche Verletzte gegeben, die medizinisch behandelt werden mussten. Aus Sicht der AfD-Fraktion hätte ein Teil dieser Unfälle durch einen frühzeitigen und unbürokratischen Einsatz von Streusalz verhindert werden können. Die Fraktion argumentiert, dass der Schutz von Leben und Gesundheit in solchen Situationen Vorrang vor umweltpolitischen Erwägungen haben müsse.

Die AfD fordert daher, die Satzung zeitnah zu ändern und den Einsatz von Salz bei vergleichbaren Wetterlagen ohne zusätzliche Genehmigung zu ermöglichen. Gleichzeitig kritisiert die Fraktion die bestehende Regelung als zu bürokratisch und als Einschränkung für Bürgerinnen und Bürger, die für den Winterdienst vor ihren Grundstücken verantwortlich sind.

Unabhängig vom Antrag der AfD hatte die Stadt Celle bereits am 7. Januar auf die aktuelle Wetterlage reagiert. Die Verwaltung gab bekannt, dass aufgrund der angekündigten Ausnahmewetterlage der Einsatz von Streusalz im Stadtgebiet vorübergehend erlaubt wird. Diese befristete Freigabe gilt bis einschließlich Donnerstag, 15. Januar, und soll nach Angaben der Stadt für mehr Sicherheit auf Gehwegen sorgen.

Ob der Antrag der AfD-Fraktion im Rat eine Mehrheit findet und zu einer dauerhaften Änderung der Satzung führt, ist derzeit offen. Die Diskussion über den Ausgleich zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und kommunalen Vorgaben dürfte den Rat der Stadt Celle in den kommenden Wochen weiter beschäftigen.

CP
Fotos: Extern

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