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LSG-Jahresbericht 2013: Die Hälfte der Fälle drehen sich um Hartz IV

CELLE. Der Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen Peter Heine hat in der Jahrespressekonferenz in Celle eine Bilanz des Geschäftsjahres 2013 präsentiert und einen Ausblick auf das Jubiläumsjahr 2014 gegeben. Die Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Bremen feiert das 60-jährige Bestehen. Der Arbeitsanfall an den Gerichten der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit hat sich auf einem gleichbleibend hohen Niveau eingependelt. Auch im abgelaufenen Jahr 2013 ist kein Verfahrensrückgang zu verzeichnen gewesen.

Beim Sozialgericht Bremen und an einzelnen niedersächsischen Gerichten sind sogar noch einmal Zuwächse eingetreten. Aufgrund der vom Justizministerium und den anderen Gerichtsbarkeiten (z.B. durch Abordnungen) geleisteten personellen Unterstützung können die an den acht niedersächsischen Sozialgerichten eingehenden Verfahren bewältigt werden. Allerdings ist die Zahl der in der Sozialgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren nach wie vor zu hoch. Die niedersächsisch-bremische Sozialgerichtsbarkeit hat ein Bestandsproblem. Der Präsident des Landessozialgerichts Peter Heine führte in der Konferenz aus: „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der weiteren Unterstützung des niedersächsischen Justizministeriums bzw. des Senators für Justiz in Bremen auch insoweit zu guten Lösungen kommen“.

Allerdings sind an den niedersächsischen Gerichten noch 50.698 Verfahren anhängig. Seit dem Jahr 2008 gehen an den Gerichten um und über 40.000 Verfahren jährlich ein. Das zur Bearbeitung dieser Verfahren erforderliche Personal konnte nach und nach eingestellt oder abordnungsweise zur Verfügung gestellt werden. „Allerdings“, so sagt Präsident Peter Heine „sind durch die naturgemäß zeitlich verzögerte Personalaufstockung die Bestände stetig gewachsen. Obwohl wir organisatorisch gut aufgestellt sind, war dieses Wachstum der Gerichtsbarkeit eine große Herausforderung.“ Von dem Personalbestand 2006 sind noch 47 Richterinnen und Richter heute bei den Sozialgerichten tätig. Das zeigt die Dimensionen der Personalwechsel und der damit verbundenen Reibungsverluste auf. So gab es bei einzelnen Gerichten mit einem Personalbedarf von ca. 15 Richterinnen und Rich-tern z.B. seit 2009 etwa 50 Richterwechsel.

Hohe Bestände bedeuten auch, dass ein Teil der Verfahren zu alt wird. Ca. 15 Prozent der 50.698 am 31.12.2013 anhängigen Verfahren waren älter als zwei Jahre. „Das ist zwar ein geringfügig besseres Ergebnis als im Jahr zuvor, reicht aber zur strukturellen Verbesserung der Altersstruktur bei weitem noch nicht aus“ erläutert der Präsident Peter Heine. „Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit geht es immer wieder um die Existenzsicherung der Menschen und um sozialen Frieden, da ist ein zügiger Rechtsschutz ein wesentlicher Faktor.“ Gut 4% der Ende 2013 anhängigen Verfahren waren sogar älter als drei Jahre.

Bei der Verfahrensdauer ist allerdings zu berücksichtigen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit der Grundsatz der Amtsermittlung gilt und oft medizinische Sachverhalte durch die Einholung von mehreren Gutachten zu klären sind. Weiterhin werden gut 87 % der bei den niedersächsischen und dem bremischen Sozialgerichten eingehenden Verfahren durch diese endgültig abgeschlossen. Mithin gelangen nur knapp 13 % der Verfahren zum Landessozialgericht in die zweite Instanz. Auch konnte gut die Hälfte der Klageverfahren innerhalb eines Jahres erledigt werden. Darüber hinaus wird den Klägern durch die Eilverfahren zügiger und effektiver Rechtsschutz gewährt. Das durchschnittliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war im Jahr 2013 – wie auch im Jahr 2012 – nach 0,9 Monaten beendet.

Die sogenannten Hartz-IV-Verfahren (Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsrecht und Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind bei den niedersächsischen Sozialgerichten – anders als überwiegend im Bundestrend – auf konstant hohem Niveau (0,8 % weniger Verfahren als 2012) geblieben; sie bilden mit 21.977 eingegangenen Verfahren knapp 52 % und damit den „Löwenanteil“ der Gesamteingänge. Weitere Rechtsgebiete wie z.B. der Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung machen 14,5 %, der Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung 12,3 %, der Bereich des Schwerbehindertenrechts 9,1 % und die Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit 4,1% aus.

Das Sozialgericht Bremen hatte im Jahr 2013 einen weiteren Anstieg der Eingänge und Bestände auf ein Rekordniveau zu verzeichnen. 4.857 Verfahren gingen im Jahr 2013 ein. Das bedeutet einen weiteren Anstieg um 6,4 % gegenüber dem Vorjahr. Seit Übertragung der Zuständigkeit für die Hartz IV-Gesetze (Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsrecht und Grundsicherung für Arbeitssuchende) vom Verwaltungsgericht auf das Sozialgericht Bremen im Jahr 2009 sind die Eingänge unter Berücksichtigung von Schwankungen insgesamt um 10,5 % angestiegen. Gegenüber dem Jahr 2012 sind die Hartz-IV Verfahren um weitere 11 % gestiegen und machen jetzt einen Anteil an den Gesamteingängen von 62,8 % aus. Diese Verfahrenszuwächse und für niemanden vorhersehbaren Schwankungen im Personalbereich haben die Bestände auf das Rekordniveau von 5.428 Verfahren anwachsen lassen, obwohl die Gesamterledigungszahlen in 2013 gegenüber 2012 um 5,1 % gesteigert werden konnten.
Hinzu kommt eine sehr hohe Zahl vorrangig zu bearbeitender Eilverfahren: Während an den nieder-sächsischen Gerichten der Anteil des einstweiligen Rechtsschutzes 11,9 % der Gesamteingänge ausmacht, beträgt dieser Anteil am SG Bremen 28%.
Auch am SG Bremen gibt die Altersstruktur der Bestände inzwischen Anlass zur Besorgnis. Mehr als 20 % der am 31.12.2013 anhängigen Verfahren sind älter als zwei Jahre, gut neun Prozent des Gesamtbestandes sind Verfahren, die älter als drei Jahre sind.

An den acht niedersächsischen Sozialgerichten in Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade sowie am Sozialgericht Bremen arbeiteten am Jahresende 2013 1592 Richterinnen und Richter, darunter 7 Richterinnen und Richter aus anderen Gerichtsbarkeiten. Im Jahr 2012 waren insgesamt 164 Richterinnen und Richter tätig. Im Vergleich zu 2004 hat sich die Richterschaft an den Sozialgerichten Niedersachsens unter Einbeziehung der abgeordneten Richter mehr als verdoppelt. Der nichtrichterliche Dienst (derzeit 258 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) hat seit 2004 einen Zuwachs von 39 % zu verzeichnen. In der niedersächsischen-bremischen Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte und Landessozialgericht) waren im Jahr 2013 insgesamt 1.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig.

Im Hinblick auf auf das Jubiläumsjahr 2014 kündigte der Präsident Peter Heine an: „Anlässlich unseres kleinen Jubiläums möchten wir Einblicke in die Vielfältigkeit der Sozialgerichtsbarkeit geben.“ Aus diesem Anlass organisiert die Sozialgerichtsbarkeit Niedersachsen-Bremen vielfältige Veranstaltungen. Mehr auf der Homepage www.landessozialgericht.niedersachsen.de wo unter der Rubrik Jubiläum 2014 umfangreiche Informationen und Termine zu finden sind. Ein kleiner Vorgeschmack auf das Jubiläum ist die noch bis zum 15. August laufende Ausstellung im Gebäude des Landessozialgerichts mit Bildern und Grafiken von Eberhard Schlotter: Kunst im Gericht. Am 20. September 2014 wird es einen Tag der offenen Tür geben.

PR/Redaktion
Celler Presse

 

 

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