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Was der Brexit für deutsche Limited-Gesellschaften bedeutet – IHK informiert am 17. Januar in Lüneburg über Handlungsoptionen für Betriebe

LÜNEBURG. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg informiert am Donnerstag, 17. Januar, 10 bis 12 Uhr, in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Lüneburg über die Auswirkungen des EU-Austritt Großbritanniens auf in Deutschland ansässige Limited-Gesellschaften. Neben den Risiken, die sich durch den Brexit für diese Rechtsform ergeben, wird aufgezeigt, welche Optionen für deutsche Limited-Unternehmen bestehen, um auch nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs handlungsfähig zu bleiben.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts rund 9.000 Limited-Gesellschaften, davon 87 im Bezirk der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Zu ihnen gehören viele kleinere Unternehmen, sagt IHK-Außenwirtschaftsberater Lars Heidemann: „Die britische Rechtsform lockte viele Betriebe, weil bei der Gründung einer Limited kein Stammkapital fällig wurde.“ Dabei seien solche Limited oft nur der Form nach in Großbritannien betrieben worden; ihre Geschäftstätigkeit übten sie dagegen ausschließlich in Deutschland aus. „Das war wegen der von der Europäischen Union garantierten Niederlassungsfreiheit auch kein Problem. Wenn das Vereinigte Königreich die EU verlässt, verlieren diese Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit und werden in Deutschland nicht mehr als solche anerkannt“, mahnt Experte Heidemann: „Für die Gesellschafter der Limited ist die Gefahr groß, dann mit ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden zu können.“

Die Teilnahme an der IHK-Veranstaltung ist kostenfrei, Anmeldeschluss ist der 11. Januar. Weitere Informationen und Anmeldung bei Lars Heidemann, Tel. 04131 742-125 (heidemann@lueneburg.ihk.de) oder online unter www.ihk-lueneburg.de/brexit-limited.

PR

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