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SoVD Nienhagen: „Digitaler Nachlass“ Thema beim Info-Abend

NIENHAGEN. Vorsorge zu treffen ist nie zu früh, wirft aber viele Fragen auf. Nach der großen Resonanz bei den beiden gemeinsamen Info-Veranstaltung zum Thema Vorsorge veranstalteten der SoVD Ortsverband Nienhagen und der Seniorenbeirat der Gemeinde Nienhagen erneut einen Info-Abend, diesmal zum Thema „Digitaler Nachlass“. Dank der Unterstützung der Gemeinde Nienhagen konnte die Veranstaltung wieder im Rathaus Nienhagen stattfinden. Über 20 Interessierte waren gekommen, um sich zu informieren, wie man schon zu Lebzeiten die richtigen Vorkehrungen im Hinblick auf einen digitalen Nachlass trifft.

Der SoVD-Vorsitzende Hermann Kesselhut begrüßt die über 20 Interessierten

Heute nutzen bereits über 80 % der Deutschen beruflich oder privat das Internet und hinterlassen dort Spuren: Fotos, Texte, Videos, die auf dem technischen Geräten wie Computer oder Smartphone und/oder im Internet gespeichert sind, Social Media Profile, Clouds, Websites, Blogs, Kundenkonten, OnlineAbos, Paypal-Guthaben oder Digitalwährungen wie Bitcoin, aber auch Beziehungsgeflechte und Gespräche, die Menschen via Chat und Direktnachrichten in Social-Media-Netzwerken, Foren und Communities hinterlassen. Man sollte unbedingt rechtzeitig und umfassend vorsorgen, wenn einem etwas an seinen Daten und Spuren liegt, die man im Netz hinterlässt. Was ist das digitale Erbe, welche Verpflichtungen und Rechte sind damit verbunden und was bedeutet das im Einzelnen für Angehörige und Erben? Auf all diese Fragen ging Referent Friedrich Schwanecke in seinem sehr lebendigen Vortrag ein.

Referent Friedrich Schwanecke erklärte, wie man schon zu Lebzeiten die richtigen Vorkehrungen im Hinblick auf einen digitalen Nachlass trifft.

Wissen die Angehörigen überhaupt, wo man überall ein Konto hat und wie die Erben darauf zugreifen können? Darüber muss man sich erst einmal Gedanken machen. Um das zu regeln, sollte man als Nutzer am besten eine Liste aufstellen mit allen Accounts und Passwörtern. Es hilft auch, ein Digitales Testament zu erstellen. Hier sollte man – ähnlich wie bei einer Patientenverfügung – alle Wünsche genau schriftlich festhalten. Zudem kann man eine Art digitalen Nachlassverwalter bestimmen, dem man so weit vertraut, dass er nach dem Tod alles in Sinne des Verstorbenen regelt. Die vielen Fragen, die Herr Schwanecke zwischendurch und am Ende des Vortrages beantwortete, zeigten, wie wichtig dieses Thema ist.

PR
Fotos: Annette Kesselhut

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