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BI Adelheidsdorfer Bürger/innen gegen SuedLink

ADELHEIDSDORF. Im Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink haben sich über 60 Bürgerinitiativen aus ganz Deutschland organisiert. Die diesjährige Mitgliedsversammlung fand am 4. Mai in Burghaun/Hessen statt. Für die BI Adelheidsdorfer Bürger/innen gegen SuedLink nahmen Rechtsanwalt Meinrad Mayer, Klaus Grelewicz und Angela Hoffmann teil.

von links nach rechts Rechtsanwalt Meinrad Mayer, Angela Hoffmann, Rechtsanwalt Wolfgang Baumann.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann informierte in seinem fast anderthalbstündigen Vortrag über „Rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen SuedLink“ und beantwortete danach Fragen der BI-Vertreter/innen. Herr RA Baumann vertritt unter anderem den Freistaat Thüringen, für den er die Verfassungsklage in Bezug auf SuedLink führt. Er vertritt Thüringen in einem Bund-Länder Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Erfolge, die er in den letzten 30 Jahren erzielte (u.a. in Bezug auf Wackersdorf), sind beeindruckend. In seinem Vortrag informierte er zunächst über das Vorhaben „SuedLink“, dann über den Stand des Verfahrens der Bundesfachplanung, die Rechtswirkungen und den Rechtsschutz gegen die Bundesfachplanungsentscheidung. Abschließend ging er auch auf die wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus von April 2019 ein.

Die Adelheidsdorfer BI erhielt von der Bundesnetzagentur die Information, dass die Unterlagen zu der SuedLink-Strecke, die Adelheidsdorf-Großmoor betrifft, ab 13. Mai ausliegen. Bis zum 12. Juli können Einwendungen vorgebracht werden. Die Entscheidung, welche Trassenführung, ob westlich oder östlich, es schließlich sein wird, fällt nicht TenneT, sondern die Bundesnetzagentur. Es heißt, die Entscheidung werde ca. Ende des Jahres oder Anfang 2020 fallen. Jetzt ist es wichtig, dass Einwendungen gegen die hier vorgeschlagene SuedLink-Trassenführung vorgebracht werden. Auch diejenigen, die bereits Einwendungen vorbrachten, sollten alle Einwendungen jetzt erneut nochmals vorbringen und auch weitere Einwendungen anfügen. Die Einwendungen sollten schriftlich vorgebracht werden und direkt an die Bundesnetzagentur gehen: Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn.

Nach dem 12. Juli wird die Bundesnetzagentur die Einwendungen prüfen und dann zu den Erörterungen einladen. Danach fällt die Entscheidung. Wenn die Trassenführung feststeht, gibt es eine Veränderungssperre, das bedeutet, dass keine wertsteigernden Maßnahmen an Gebäuden mehr möglich sind. Kein Bürger kann sich vorstellen, was das bedeutet, sagte RA Baumann. Wenn das Dach undicht wird, darf man es nicht reparieren ohne eine Sondergenehmigung. Auch nachfolgende Planungsentscheidungen der Kommunen sind betroffen, also Bauleitplanung, Naturschutzanordnungen usw. Wie wird sich das für betroffene Landwirte und Waldbesitzer auswirken? Was ist erlaubt, was nicht? Und gilt die Veränderungssperre für 10 Jahre? Die BI aus Adelheidsdorf wird sich erneut an Politker/innen wenden und um Antworten bitten.

Angela Hoffmann

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