Landkreis CELLE. Vor einigen Tagen war beim Landkreis Celle bei einer Routineuntersuchung eine Fleischprobe durch eine Überschreitung von Grenzwerten aufgefallen. Da sich die Probe zunächst nicht eindeutig einem Erzeugerbetrieb zuordnen ließ, wurde vorsorglich aus Gründen des Verbraucherschutzes der Fleischverkauf von drei landwirtschaftlichen Betrieben, zwei davon aus dem Landkreis Celle, untersagt und weitere Untersuchungen angeordnet.
„Die Nachuntersuchungen waren für die Celler Betriebe aber unauffällig, sodass die Produkte inzwischen wieder frei gegeben sind“, sagt Landkreissprecher Tore Harmening. Die auffällige Probe stammt aus einem Betrieb außerhalb von Celle. Der Fall wurde an die dortigen Behörden abgegeben.
„Der Landkreis Celle möchte noch einmal betonen, dass bei Celler Betrieben in diesem Fall keinerlei Mängel festgestellt wurden. Dies gilt sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe als auch für die Abnehmer der Produkte“, sagt Harmening.
lkc
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