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Mann mit Schusswaffe verletzt – Amtsgericht Celle erlässt Haftbefehl

UNTERLÜß. Im Fall des am 30.08.2019 in Unterlüß mit einer Schusswaffe verletzten 35-jährigen Mannes ermittelt die Staatsanwaltschaft Lüneburg – Zweigstelle Celle gegen den
Beschuldigten wegen des Verdachts des versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Besitzes eines Schusswaffe.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Nachmittag des vergangenen Freitag (30.08.2019) im Bürgerpark mit einem Revolver gezielt auf sein Opfer geschossen und dieses in den Rücken getroffen zu haben, wobei er die Tötung des Geschädigten billigend in Kauf nahm.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Celle am Samstag gegen den 36-jährigen Beschuldigten Haftbefehl wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in
Untersuchungshaft.

Bei seiner Vorführung räumte der Beschuldigte, der nur kurze Zeit nach seiner Flucht vom Tatort von der Polizei festgenommen worden war, ein, mit einer Waffe auf seinen Kontrahenten geschossen zu haben. Er habe diesen jedoch nicht töten wollen. Hintergrund sei ein Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer gewesen, der bereits über lange Zeit andauere. Auch am Vorfallstag habe er zuvor mit seinem Opfer eine verbale Auseinandersetzung geführt gehabt.

Das Opfer wurde mit dem Rettungswagen ins Allgemeine Krankenhaus Celle verbracht, wo ihm das Projektil in einer Operation aus dem Rücken erfolgreich entfernt wurde. Es befindet sich nicht in Lebensgefahr.

Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.

ots

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