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Erfolgreiches Fahndungswochenende für die Bundespolizei

HANNOVER. Im Zeitraum vom 06.09.2019 bis zum 08.09.2019 konnte die Bundespolizei gleich fünf offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.

1) Am 06.09.2019 wurde ein 51-jähriger ghanaischer
Staatsangehöriger am Flughafen Hannover ermittelt und
festgenommen. 2019 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe
in Höhe von 500,-EUR verurteilt, beglich er die offene Rechnung
mit der Justiz nicht und setzte sich in das benachbarte Ausland
ab. Eine Freundin zahlte den Geldbetrag bei einer anderen
Polizeidienststelle ein und bewahrte den Betroffenen dadurch
vor dem Antritt der sonst fälligen 50-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe.

2) Am 07.09.2019 konnte ein 42-türkischer Fluggast aus Istanbul
kommend, durch Zahlung von 69,50 EUR (inklusive Kosten) eine
zweitägige Erzwingungshaft abwenden. Nach begangener
Ordnungswidrigkeit und Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe
von 30,-EUR , beglich er diese nicht und missachtete auch die
Ladung zum Haftantritt.

3) Am 08.09.2019 trat ein 33-jähriger Deutscher seinen geplanten
Flug nach Ägypten nicht an, sondern wurde in die
Justizvollzugsanstalt Hannover eingeliefert. Der Verhaftete
wurde gleich mit zwei offenen Haftbefehlen gesucht. 2018 wegen
1) Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von
1.500,-EUR ( ersatzweise 50 Tage Haft) sowie 2) Computerbetrug
in zehn Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600,-EUR
(ersatzweise 120 Tage Haft) verurteilt, tilgte er nur
ansatzweise die Geldstrafen und war unbekannten Aufenthalts.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte zum Antritt
einer -136-tägigen Freiheitsstrafe die Überstellung zu den
Justizbehörden. Weiterhin bestehen weitere gerichtliche Forderungen
über 2.200,- EUR zur Einziehung/Verfall aus dem begangenem
Computerbetrug sowie 196,- EUR gerichtliche Kosten.

4) Ebenfalls am 08.09.2019 erfolgte die Verhaftung eines
28-türkischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei. Der polizeilich
schon mehrfach in Erscheinung Getretene hielt nach entsprechender
Verurteilung wegen Körperverletzung ( 300,-EUR Geldstrafe oder 30
Tage Ersatzfreiheitsstrafe) die vereinbarte Teilratenzahlung nicht
ein und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Durch
Zahlung von 133,50 EUR (inklusive Kosten) entging er dem Antritt der
ausstehenden 6-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.

ots

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