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Schnäppchenjagd im Internet – Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Angeboten

NIEDERSACHSEN. Ende November startet wieder die größte Schnäppchenjagd des Jahres. Zahlreiche Händler und Shops locken mit vermeintlich günstigen Angeboten und hohen Rabatten zum Black Friday oder Cyber Monday. Doch nicht alle Angebote lohnen sich. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf Schnäppchenjäger achten sollten.

Nicht von Phantasiepreisen blenden lassen

Händler und Shops versprechen satte Preisrabatte zum Black Friday oder am Cyber Monday. Doch nicht jeder Nachlass ist so hoch, wie er scheint: Oft beruhen Sparpreise auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP). „Die angegebenen Preise werden von Händlern jedoch selten verlangt, so dass der Rabatt auf den zweiten Blick geringer ausfällt“, sagt Mona Maria Semmler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Um echte Schnäppchen zu erkennen, hilft nur eins: Die Preise mit Hilfe von mindestens zwei Preissuchmaschinen vergleichen.

Fake-Shops erkennen – auf Vorkasse verzichten

An besonderen Rabatt-Tagen verleiten Mega-Schnäppchen, die nur begrenzt verfügbar sind, zu einem überstürzten Kauf. Die Gefahr auf einen Fake-Shop hereinzufallen, ist dann besonders groß. „Diese Shops sind immer professioneller gestaltet. Verbraucher können nur schwer erkennen, dass sich dahinter kein echter Händler verbirgt“, so Semmler. Es lohnt sich also, einen Blick ins Impressum und in die AGB zu werfen oder Erfahrungsberichte anderer Kunden zu lesen, bevor der Kaufbutton gedrückt wird. Vorsicht ist geboten, wenn der Onlineshop nur Vorkasse anbietet. „Auch, wenn der Rabatt noch so attraktiv erscheint, lieber per Rechnung oder Lastschrift zahlen. Bei einer Einzugsermächtigung kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden“, rät die Expertin.

Widerrufsrecht gilt nur beim Online-Kauf

Häufig sind Verbraucher unsicher, welche Rechte bei Rückgabe oder Umtausch gelten. „Bei einem Onlinekauf gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch bei reduzierter Ware. Beim Kauf im Ladengeschäft gibt es allerdings kein gesetzliches Widerrufsrecht“, so Semmler. Ob und zu welchen Bedingungen (Gutschein, Geld zurück) hier ein Umtauschrecht gewährt wird, entscheidet allein der Händler. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf über die Rückgabemöglichkeiten informieren.

PR

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