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Beschränkungen für Demonstrationen – Landkreis erlässt Versammlungsbescheide

Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle in seiner Eigenschaft als Versammlungsbehörde hat Versammlungsbescheide für die Demonstrationen am Wochenende in Eschede erlassen. Gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Einer Erlaubnis oder Genehmigung zur Ausübung dieses Grund- und Menschenrechtes durch den Landkreis Celle bedarf es daher nicht. Die nun erlassenen Bescheide sollen die öffentliche Sicherheit und Ordnung wahren.

Insgesamt gibt es sechs Veranstaltungen:

Das Bündnis gegen Rechtsextremismus hat einen Aufzug unter dem Motto „Demokratie schützen – Eschede gegen Rechts“ angezeigt. Laut der Anmeldung ist diese von 12 Uhr bis etwa 14:30 Uhr geplant. Folgende Route ist vorgesehen: 1. Am Marktplatz (an der Bahnhofstraße): Auftaktkundgebung (12 Uhr), Bahnhofstraße Richtung Bahnhof folgen; Am Bahnhof: Zwischenkundgebung, Zurück auf der Bahnhofstraße bis zur Einmündung Bergener Straße; Bergener Straße bis zur Einmündung L 281 folgen; L 281 in westlicher Richtung folgen bis Kreuzung „Am Finkenberg/ Zum Dornenbusch /L 281; An der Kreuzung: Abschlusskundgebung

Von 12 bis 17 Uhr hat „DIE PARTEI“, einen Aufzug unter dem Motto „Anti NPD-Mahnwache“ angezeigt. Folgende Route ist vorgesehen: Am Marktplatz (an der Bahnhofstraße): Auftaktkundgebung (12 Uhr); Bahnhofstraße Richtung Bahnhof folgen, Am Bahnhof: Zwischenkundgebung, Zurück auf der Bahnhofstraße bis zur Einmündung Bergener Straße; Bergener Straße bis zur Einmündung L 281 folgen; L 281 in westlicher Richtung folgen bis Kreuzung „Am Finkenberg/Zum Dornenbusch/ L 281″; An der Kreuzung: Abschlusskundgebung.

Der NPD Landesverband Niedersachsen hat einen Aufzug unter dem Motto „Dorfgemeinschaft statt linker Hetze – Eschede wehrt sich“ angezeigt. Sie soll von 10 bis 16 Uhr stattfinden. Folgende Route ist vorgesehen: Einmündungsbereich Stettiner Straße/ Celler Straße (B 191) auf der Stettiner Straße: Auftaktkundgebung um 10:00 Uhr, Stettiner Straße in nordwestlicher Richtung folgend zur Breslauer Straße; Einbiegen in Breslauer Straße und dieser folgen bis Einmündung; Königsberger Straße; Königsberger Straße in nordwestlicher Richtung folgen bis zur Einmündung Kantstraße; Auf der Kantstraße in der Nähe zur Königsberger Straße: Zwischenkundgebung; Kantstraße in nordöstlicher Richtung folgend bis Rebberlaher Straße; in Rebberlaher Straße einbiegen und dieser in östliche Richtung folgen bis Einmündungsbereich Celler Straße; Auf der Rebberlaher Straße im Einmündungsbereich zur Celler Straße (B 191): Zwischen- oder Abschlusskundgebung; Sofern dort keine Abschlusskundgebung: Zurück auf der Rebberlaher Straße bis Einmündung Gartenstraße; Gartenstraße in südwestlicher Richtung folgen; Auf Gartenstraße auf Höhe des Edeka-Marktes: Zwischenkundgebung; Gartenstraße weiter in südwestlicher Richtung folgen bis Einmündungsbereich Celler Straße (B 191); Auf Gartenstraße im Einmündungsbereich Celler Straße (B191): Abschlusskundgebung.

Außerdem hat das Bündnis gegen Rechtsextremismus noch drei Mahnwachen angezeigt: In der Stettiner Straße hinter der Einmündung zur Breslauer Straße (ab 10:00 Uhr), in der Herderstraße im Einmündungsbereich zur Kantstraße (ab 10:30 Uhr) und auf dem Rathausvorplatz (von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr).

Folgende Beschränkungen gelten für alle Versammlungen:

Musikdarbietungen im Rahmen einer Versammlung dürfen nicht zu einer dauerhaften und unangemessen lauten Beschallung von unbeteiligten Dritten sowie der Anwohner führen. Der Grenzwert liegt bei 90 Dezibel.

Die Regeln zum Infektionsschutz müssen beachtet werden. Das bedeutet, dass der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden muss, sofern es um Personen von mehr als zwei Hausständen geht. Außerdem muss zu Rednern ein Abstand von mindestens 5 Metern eingehalten und eine Mund-Nase-Bedeckung während des sich fortbewegenden Teiles der Versammlung getragen werden, sofern das Abstandsgebot von 1,5 m dauerhaft unterschritten wird oder keineemedizinischen Gründe dagegen sprechen.

Für die Aufzüge gilt zusätzlich: Die Verwendung bengalischer Feuer der Kategorie T 1 (oder höher) im Rahmen einer Versammlung sind untersagt.

lkc

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