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Neuer Fragen- und Antwortkatalog ab jetzt verfügbar – Land erlässt neue Verordnung bis 30. November

Landkreis CELLE. Das Land Niedersachsen hat am 30.10.2020 eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) erlassen. Die Verordnung tritt am 02.11.2020 in Kraft.

Die Einschränkung und Vorgaben verändern sich umfangreich. Sie umfassen unter anderem die Schließung gastronomischer Angebote (außer Außer-Haus-Verkauf) und kultureller Einrichtungen sowie die Einschränkung sozialer Kontakte. Ziel ist es, die derzeit schnell steigenden Ausbreitungszahlen von Covid-19 zu bremsen, um das Pandemiegeschehen unter Kontrolle zu halten. Der Landkreis hat dazu einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet und ins Netz gestellt. Dieser ist hier abrufbar: https://www.landkreis-celle.de/fileadmin/import/landratsbuero/pdf_2020/FAQs_Stand_31.10.2020.pdf

Angesichts der dynamische Entwicklung der Infektionszahlen, hat der Landkreis Celle als zuständige Infektionsschutzbehörde zudem vergangene Woche eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen erweitert. In den nachfolgenden Geltungsbereichen hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel zu tragen:

Samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr in der Altstadt der Stadt Celle (Altenceller Torstraße, Hehlentorstraße, Weißer Wall, Westerceller Torstraße, Arno-Schmidt-Platz, Großer Plan, Bergstraße, Kleiner Plan, Mauernstraße, Prinzengasse, Robert-Meyer-Platz, Poststraße, Runde Straße, Brauhausstraße, Stechbahn, Markt, Zöllnerstraße, Am heiligen Kreuz, Piltzergasse, Rabengasse, An der Stadtkirche, Kalandgasse, Kanzleistraße, Schuhstraße, Neue Straße, Brandplatz und Hehlentorstraße)

Bei allen Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen innerhalb des gesamten Kreisgebietes.

Verstöße gegen diese Anordnungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet. Auf die sofortige Vollziehbarkeit dieser Allgemeinverfügung wird hingewiesen.

lkc

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