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Situation SARS-CoV-2, Stand 24.11.2020, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz bei 81,0 – 24 Neuinfektionen seit gestern – Weitere Schulklassen unter Quarantäne

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangene sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 76,0 Personen angegeben (Datenstand: 23.11.2020, 9 Uhr).

Insgesamt wurden seit Freitag 24 Neuinfektionen festgestellt. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März Erkrankten liegt bei 1053.

Aktuell sind mit den Corona-Virus im Landkreis Celle 256 Personen infiziert. Es werden 12 Personen im AKH behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Beide Patienten auf der Intensivstation werden beatmet.

Das Gesundheitsamt des Landkreises hat an der Oberschule Heese die Klassen 9a und 9f unter Quarantäne gestellt, nachdem dort Personen positiv auf das Sars-Cov-2-Virus gestestet wurden. Betroffen von der Quarantäne sind 25 Personen. Derzeit noch in Quarantäne sind außerdem die Klasse FSSP 19 an der BBS 3 Schule sowie die Klassen 7a und 7b der Paul-Klee-Schule.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 59 (13)
Stadt Celle: 613 (148)
Eschede: 11 (3)
Faßberg: 11 (2)
Hambühren: 62 (9)
Lohheide: 2 (0)
SG Flotwedel: 54 (8)
SG Lachendorf: 44 (15)
SG Wathlingen: 84 (29)
Südheide: 37 (10)
Wietze: 28 (8)
Winsen: 46 (9)

Derzeit sind 821 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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