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IKK classic stundet weiterhin Beiträge – GKV-Spitzenverband beschließt Fortsetzung der Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitgeber

DEUTSCHLAND. Die Corona-Impfkampagne gewinnt in Deutschland an Fahrt. Inzwischen haben rund 20 Prozent der etwa 83 Millionen Menschen in Deutschland mindestens die erste Dosis eines Corona-Impfstoffs bekommen. Diese Zahl veröffentlichte jüngst das Robert Koch-Institut. Trotzdem sind die Infektionsraten bundesweit unverändert hoch.

Es ist absehbar, dass die von Bund und Länder beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens auch weiterhin gelten werden. Das bedeutet für viele Betriebe, dass sie auch in den nächsten Wochen mit massiven bis hin zu kompletten Umsatzausfällen rechnen müssen. Vom Shutdown betroffene Unternehmen können zwar Wirtschaftshilfen beantragen. Die Auszahlungen laufen aber lediglich Zug um Zug. Der Überlebenskampf vieler Firmen bleibt hart.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat deshalb am 20. April beschlossen, den vom Shutdown betroffenen Unternehmen, weiterhin zur Seite zu stehen und das vereinfachte Stundungsverfahren fortzusetzen. Was bedeutet das für Firmenkunden der IKK classic? „Die IKK classic kann Beiträge für die Monate Januar bis April 2021 von Arbeitgebern, die vom Shutdown betroffen sind, auf Antrag weiterhin stunden“, erklärt Markus Schrader, Regionalgeschäftsführer der IKK classic. „Vorerst gilt diese Regelung bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021, weil der GKV-Spitzenverband davon ausgeht, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis April 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2021 vollständig zugeflossen sind.“

Die IKK classic weist auch daraufhin, dass die Fälligkeit für gestundete Beiträge bis zum Monat Dezember ebenfalls entsprechend verlängert werden kann, wenn betroffene Unternehmen noch auf die Auszahlung der Dezemberhilfen warten. Neben einem Antrag gibt es für Beitragsstundungen im vereinfachten Verfahren weitere Voraussetzungen. „Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und ihre Beiträge nicht fristgerecht bezahlen können, sollten nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern auf jeden Fall Kontakt zu uns aufnehmen“, empfiehlt der IKK-Regionalgeschäftsführer. „Unsere Fachberaterinnen und Fachberater sind immer auf dem aktuellen Stand bei möglichen Hilfsangeboten und unterstützen sie gern bei der Lösung des Problems. Rufen Sie einfach unsere kostenlose IKK-Firmenkunden-Hotline 0800 – 045 5400 an.“

PR

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