Sonntag, 20. Juli 2025

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FFP2 Maske in den Bussen der CeBus – „Notbremse“ fordert strengere Regeln im ÖPNV

CELLE. Seit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes müssen Fahrgäste in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem, an 3 aufeinander folgenden Tagen, Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 100 in Bussen und Bahnen, sowie an den Haltestellen, eine FFP2 oder KN95 Maske tragen. Die bisher erlaubten medizinischen Einmalmasken, auch OP-Masken genannt, sind nicht mehr zugelassen.

Die neuen Bestimmungen gelten in dem Fall auch für Schulkinder ab sechs Jahren, die dann in Bussen und Bahnen ebenfalls eine FFP2 oder KN95 Maske tragen müssen. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Attest bleiben weiterhin von der FFP2 Maskenpflicht befreit. Weitere Informationen sind der CeBus Homepage (www.cebus-celle.de) zu entnehmen, die täglich aktualisiert wird. Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über den aktuellen Inzidenzwert und die Regelungen zu informieren.

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