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Wiederaufnahme von Mordverfahren – Stellungnahme Justizministerin Havliza

NIEDERSACHSEN. Nach aktuellen Meldungen wollen die Regierungsfraktionen in Berlin es ermöglichen, dass zuvor freigesprochenen Mordverdächtigen ein zweites Mal der Prozess gemacht werden kann, wenn neue Beweise vorliegen. Dazu sei im Bundesjustizministerium eine Formulierungshilfe erstellt worden, die kommende Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll.

Dazu äußert sich Justizministerin Barbara Havliza wie folgt:

„Endlich! Diese Gesetzesänderung fordere ich schon seit längerer Zeit. Bei unverjährbaren Taten wie Mord brauchen wir die Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens auch zuungunsten des Betroffenen. Zum Beispiel, wenn mit neuen wissenschaftlichen Methoden wie der DNA-Analyse jetzt der entscheiden Beweis erbracht werden kann. Wenn es um Mord geht, dann soll ein Rechtsstaat einen Freispruch trotz erwiesener Tat nicht hinnehmen. Wenn die Schuld nachträglich beweisen werden kann, dann gilt: Hier ist eine Grenze überschritten. Das sage ich auch, weil ein besonders tragischer Fall, an dem dieses Unrecht besonders deutlich wird, in Niedersachsen spielt. Dabei denke ich nicht nur an die Täter, die trotz nachträglich erwiesener Tat in Freiheit leben. Ich denke vor allem auch an Eltern, die ihr Leben lang zusätzlich darunter leiden, dass der Mord an ihrem Kind nie gesühnt worden ist. Das ist kaum zu ertragen.“

Hintergrund: Bislang können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist nur in äußerst eng begrenzten Fällen möglich, etwa wenn der Verurteilte selbst nach dem Freispruch zugibt, die Tat begangen zu haben. In diesem Kontext war der in Niedersachsen spielende Fall „Frederike von Möhlmann“ bereits mehrfach Gegenstand öffentlicher Berichterstattung.

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