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Bremsenfallen in Schutzgebieten nicht erlaubt – Studie stellt zu viel Beifang von anderen Insekten fest

Landkreis CELLE. In den vergangenen Jahren hat der Einsatz sogenannter Bremsenfallen in der freien Landschaft stark zugenommen. Insbesondere Pferdehalter installieren die Fallen auf den Wiesen und Pferdekoppeln, da sie hoffen, sich und ihre Tiere vor den schmerzhaften Stichen der Pferdebremse (Tabanus sudeticus) zu bewahren. Tatsächlich dürfen die Fallen in Schutzgebieten und auf gesetzlich geschützten Biotopen gar nicht und außerhalb dieser nur noch begrenzt eingesetzt werden. Darauf weist der Landkreis Celle jetzt hin.

Hintergrund ist eine neue Studie, die sich insbesondere mit der Effektivität und Selektivität von Bremsenfallen beschäftigt. Im Rahmen dieser Studie wurde der Inhalt von Bremsenfallen an unterschiedlichen Standorten über einen längeren Zeitraum analysiert. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass es sich bei den 53.438 gefangenen Tieren lediglich in 2.022 Fällen um Bremsen, aber in keinem Fall um die sogenannte Pferdebremse handelte. Der Anteil an Beifang variierte je nach Standort der Bremsenfalle zwischen 71,0 und 98,5 Prozent, darunter waren auch verschiedene Wildbienenarten. Die höchste Anzahl gefangener Insekten wurde an einer in einem Naturschutzgebiet aufgestellten Falle registriert. Die Studie gelangt daher zu dem Ergebnis, dass es sich bei Bremsenfallen keinesfalls um eine selektive Fangmethode handele.

Rechtlich betrachtet stellt das Fangen von bestimmten, in Deutschland wildlebenden Tierarten einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung dar. Zu diesen Tierarten zählen neben verschiedenen Insektenarten alle heimischen Bienen und Hummeln. Zum Schutz dieser Arten untersagt daher Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes den direkten Zugriff durch Verletzung oder Tötung, einschließlich des Fangs oder Nachstellen mittels Fallen. Auch die wissentliche Inkaufnahme von Individuenverlusten als Beifang ist verboten.

Als Resultat der aktuellen Studienergebnisse und vor dem Hintergrund der Bemühungen zum Schutz von Insekten im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Weg hat das Niedersächsische Umweltministerium die Naturschutzbehörden mit Erlass vom 14.05.2021 darum gebeten sicherzustellen, dass die Bremsenfallen innerhalb von Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen künftig nicht mehr aufgestellt werden. Außerhalb dieser Schutzgebiete könne der Einsatz nur in dem Zeitraum vom 1. Juni bis 15. September toleriert werden.

Der Landkreis Celle als untere Naturschutzbehörde ist an die Weisung des Umweltministeriums gebunden und bittet die Tierhalter im Landkreis Celle um ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Fragen zum Verbot von Bremsenfallen können jederzeit an die Abteilung Naturschutz (naturschutz@lkcelle.de) gerichtet werden. Eine aktuelle Karte zu den im Landkreis befindlichen geschützten Teilen von Natur und Landschaft ist auf der Homepage des Landkreises Celle einsehbar.

lkc

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