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Inkassorecht: Neue Regelungen ab 1. Oktober 2021

HANNOVER. Ab heute gelten Änderungen beim Inkassorecht. Bei Forderungen mit wenig Aufwand dürfen Inkassobüros in vielen Fällen nur noch geringere Gebühren abrechnen. Zudem verhindert der Gesetzgeber zukünftig, dass Inkassokosten kleine Forderungen unverhältnismäßig in die Höhe treiben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch weiterhin prüfen, ob geforderte Inkassogebühren zulässig sind. Hilfe bietet der online verfügbare Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, der die neue Rechtslage abbildet.

Inkassodienstleister dürfen für ihre Arbeit Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung von Rechtsanwältinnen und -anwälten orientieren. „Mit dem neuen Gesetz wird die Gebührenregelung im Inkassorecht verbraucherfreundlicher. Vergütungssätze werden bei einfachen Fällen verringert, sodass weniger Inkassokosten entstehen“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher schnell auf ein erstes Inkassoschreiben reagieren und die ausstehende Zahlung sofort begleichen.

„Auch wenn es durch die neue Regelung vorteilhaft sein kann, eine Inkassorechnung schnell zu begleichen, raten wir dringend, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen“, sagt Körber. „Um Verbraucherinnen und Verbraucher hierbei zu unterstützen, haben wir unser digitales Tool, den Inkasso-Check, entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert.“ 

Kostendeckel bei geringen Forderungen

Deutlich günstiger wird es auch für diejenigen, die vergessen haben, eine Rechnung bis 50 Euro zu bezahlen. Durch eine neu eingeführte Gebührenstufe verhindert der Gesetzgeber nun, dass Inkassokosten den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.

Höhere Inkassokosten sind aber nach wie vor erlaubt. Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung bestreitet, die berechtigt ist, zahlt Inkassokosten in bekannter Höhe. 

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check können Verbraucherinnen und Verbraucher eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Rechnung prüfen. Nutzerinnen und Nutzer werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten dann eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen. 

Bei Fragen zu Inkassorechnungen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch oder per Video: 
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

PR

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