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BARMER Arzneimittelreport über Nachahmerprodukte – Mit Biosimilars über fünf Millionen Euro einsparen

HANNOVER/CELLE. Beim Einsatz biotechnologisch hergestellter Arzneimittel und ihrer Nachahmerprodukte, den sogenannten Biosimilars, gibt es erhebliche regionale Unterschiede, wie der BARMER Arzneimittelreport 2021 belegt. „In Niedersachsen liegt die Biosimilars-Quote bei 27 Prozent, in Bremen etwa bei 21 Prozent“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Niedersachsen und Bremen. Die Gesamtausgaben der Arzneimittel für die Behandlung BARMER-Versicherter summierte sich in 2020 deutschlandweit auf 7,0 Milliarden Euro.

Im Vergleich dazu lägen die Ausgaben vor sechs Jahren (2014) bei 5,6 Milliarden Euro. Dies entspräche einer Steigerung der Arzneimittelausgaben für BARMER-Versicherte um 1,4 Milliarden Euro über sechs Jahre (ein Plus von 25 Prozent). Damit läge die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate der Arzneimittelausgaben der BARMER bei 4,2 Prozent. Absolut betrachtet seien für BARMER-Versicherte 2020 über 172 Millionen Euro mehr für Arzneimittel aufgewendet worden als 2019. Pro Person wären im Jahr 2020 damit genau 700 Euro in Niedersachsen zusammengekommen.

Versicherte profitieren von Einsparungen
„Angesichts steigender Arzneimittelausgaben bleibt der Druck sehr hoch, eine bestmögliche Versorgung zu bezahlbaren Preisen zu gewährleisten. Biosimilars sind hier ein zentraler Baustein“, so Heike Sander. Denn ein Biosimilar sei bis zu 40 Prozent günstiger als das Originalpräparat. Durch die Verwendung dieser Nachahmerprodukte hätten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im vergangenen Jahr 71,8 Millionen Euro eingespart werden können. Allein in Niedersachsen läge das Einsparpotenzial im vergangenen Jahr bei fast 5,9 Millionen Euro, in Bremen bei 0,2 Millionen Euro. „Die eingesparten Mittel können in andere innovative Medikamente fließen und kommen so den Versicherten zugute“, so Sander.

Hintergrund: Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, das eine Version des Wirkstoffs eines im Europäischen Wirtschaftsraum bereits zugelassenen biologischen Arzneimittels (Referenzarzneimittels) enthält. Die Ähnlichkeit zum Referenzarzneimittel in Qualität, biologischer Aktivität, Sicherheit und Wirksamkeit wird für jedes Biosimilar durch einen umfangreichen direkten Vergleich sichergestellt. Ein Biosimilar ist dem Referenzarzneimittel strukturell und funktionell so ähnlich, dass es keine klinisch relevanten Unterschiede in Sicherheit und Wirksamkeit gibt.

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