Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

MdB Jörn Schepelmann berichtet aus dem Landtag: Novemberplenum bringt Verbesserungen bei der ärztlichen Versorgung auf dem Land, dem Bauen und dem Klimaschutz

NIEDERSACHSEN.In dieser Woche tagte der Niedersächsische Landtag von Dienstag bis Donnerstag. Neben einer Feierstunde anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundeslandes Niedersachsen und einer Regierungserklärung zu den anstehenden Corona-Maßnahmen, die die Eindämmung der Pandemie in den Wintermonaten gewährleisten soll, wurden vielerlei Anträge beschlossen, die eine Verbesserung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen bedeuten.

So wurde am Donnerstag ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung der Landarztquote beraten. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten. Denn bei anhaltender derzeitiger Entwicklung, würde die hausärztliche Versorgung bis 2035 mit ungleichmäßiger regionaler Verteilung um ein Fünftel sinken. Daraus folgt, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diesem Trend gerade in Gebieten mit schwächerer Infrastruktur entgegenzuwirken. Als eine solche Maßnahme bietet sich die Landarztquote an. Durch sie werden bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Studienabschluss und Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu sein. Damit bringt die Landesregierung unter CDU-Beteiligung eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum auf den Weg, von der sicherlich auch das Celler Land profitieren wird.

Desweiteren wurde durch den Landtag eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung beschlossen, durch welche zum einen die Beantragung von Bauverfahren entbürokratisiert und auch digital ermöglicht werden soll und zum anderen mehr Anreize für den Klimaschutz beim Bauen geschaffen werden. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen erleichtert und der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt gestärkt werden. Zu den beschlossenen Maßnahmen zum Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen gehört die in der neuen Niedersächsischen Bauordnung enthaltene Pflicht zur Installation von PV-Anlagen beim Gewerbeneubau sowie die Pflicht für vorbereitende Maßnahmen im Bereich Wohnungsneubau, wenn das jeweilige Gebäude über eine zur Solarnutzung geeignete Dachfläche verfügt. Die Änderung der Bauordnung ist ein weiterer Baustein, um das zentrale klimaschutzpolitische Ziel Niedersachsens – bis zum Jahr 2050 die Energieerzeugung weitestgehend auf erneuerbare Energien umzustellen – zu erreichen. Als CDU setzen wir hierbei auf Anreize statt Verpflichtungen und gestalten damit den Weg zu mehr Klimaschutz offen und individuell nach den Möglichkeiten jedes Bürgers.

Ein weiteres klimapolitisches Ziel ist es, die Emissionen im Verkehrssektor bis zum Jahr 2025 um 25 % zu reduzieren. Um diese Zielsetzung zu erreichen, sind fortschrittliche emissionsarme Biokraftstoffe und Biogase auf Basis von Reststoffen, Abfällen und erneuerbaren Energien wie Power-to-Gas und Power-to-Liquid neben dem elektrifizierten Verkehr von entscheidender Bedeutung. Die Kapazitäten der Bioenergie sollte im Strommarkt effizient genutzt werden, um die volatilen Energien zu ersetzen. Daher ist die Forderung des EEG zu einer flexiblen Auslastung von Biogasanlagen richtig und wichtig. Zukünftig werden kleine dezentrale Erzeugeranlagen einen nicht unbedeutenden Teil an der Erzeugung von Biokraftsoffen aus erneuerbaren Energien leisten. Hierzu ist eine zeitnahe Umsetzung von Demonstrations- und Modellvorhaben essenziell, um den Markthochlauf für dezentrale Anlagen zu beschleunigen. Weitere bedeutende Schlüsselinstrumente zur Etablierung von Anlagen zur Erzeugung von Biokraftstoffen und Biogasen aus erneuerbaren Energien sowie zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit solcher Erzeugeranlagen sind die Verringerung der Einspeisegebühren sowie die Befreiung von der EEG- Umlage und dem Netzentgelt. Um das Ziel von besseren Klimaschutz zu erreichen, müssen wir die Energiewende auf vielfältige Energieträger stützen und technologieoffen gestalten. Dies wollen wir als CDU mit dem eingebrachten Antrag erreichen.

Außerdem brachte die CDU das Thema Pendlerpauschale in Form einer aktuellen Stunde auf die Tagesordnung dieses Plenums. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Mobilitätspreise und der Tatsache, dass im Flächenland Niedersachsen täglich 3,4 Millionen Menschen pendeln, ist die Entfernungspauschale eine wichtige finanzielle Entlastung der Pendler. Hinzu kommt, dass der Individualverkehr vor allem in den ländlichen Regionen Niedersachsens weiterhin notwendig bleibt. Die CDU mit ihrem Verkehrsminister Bernd Althusmann schlägt daher eine Erhöhung der Entfernungspauschale vor, um der steigenden finanziellen Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – ganz gleich mit welchem Verkehrsmittel sie zur Arbeit gelangen – zu begegnen.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige