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Einmal offiziell testen am Tag reicht – Corona-Test-Bescheinigungen sind 24 Sunden allgemein gültig

Landkreis CELLE. Leider haben viele private Teststellenbetreiber nach dem verfügten „Aus“ für kostenlose Bürgertestungen ihr Angebot eingestellt. Vor kurzem sind diese kostenlosen Bürgertestungen wieder eingeführt worden und die aktuellen Corona-Regeln (2G+ und 3G am Arbeitsplatz) haben in kürzester Zeit zu einer deutlich gestiegenen Nachfrage nach Testmöglichkeiten geführt.

Zur Entlastung der Testzentren weist der Landkreis auf Folgendes hin: Jede Einrichtung und jeder Betrieb, der den Schutzmaßnahmen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung unterworfen ist, kann Selbsttests unter Aufsicht für seine Besucher und Kunden anbieten. Auf Verlangen sind das Ergebnis und der Zeitpunkt der Testung zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist für 24 Stunden dann auch in anderen Einrichtungen und Betrieben gültig (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Nds. Corona-Verordnung). Es ist also nicht nötig, dass sich ein Kunde z.B. morgens bei seinem Frisör testet und abends dann erneut im Restaurant oder dass der Restaurantbetreiber den Kunden in diesem Fall abweist und zunächst an ein Testzentrum verweist. Die Restaurantbetreiber dürfen in diesem Beispielsfall auch die Bescheinigung des Frisörs akzeptieren.

Interessenten, die die durch die Testverordnung des Bundes vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen, und ein Testzentrum im Landkreis Celle eröffnen möchten, melden sich bitte am besten per E-Mail unter testzentrum@lkcelle.de. Sie werden vom Landkreis Celle so rasch wie möglich registriert und beauftragt.

Unter https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2152 finden Sie eine Liste der derzeit beauftragten Teststationen.

lkc

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