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Jetzt impfen mit neuem Impfstoff Novavax – Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitsbereich ab 15. März

Landkreis CELLE. Im Rahmen einer Sonderaktion wird vom 06.03-08.03.2022 jeweils in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr der neue Impfstoff der Firma Novavax im Rahmen einer landesweiten Impfaktion auch im Landkreis Celle durch die Mobilen Impfteams des Landkreises Celle an folgenden Standorten verimpft:

AKH Station D0, Siemensplatz 4, 29223 Celle
Altes Rathaus, Markt 14-16, 29221 Celle
Inkognito Celle, Zur Fuchsfarm 1, 29227 Celle
4-Generationen Park, Kantallee 8, 29339 Wathlingen
Stadthaus Bergen, Lange Straße 1, 29303 Bergen

Jede Person ab 18 Jahren, die bislang noch keine Impfung erhalten hat, kann sich dort mit dem neuen Impfstoff Nuvaxovid von Novavax impfen lassen. Gerne können Sie auch jetzt schon einen Termin über das Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de buchen.

Nuvaxovid von Novavax ist nunmehr der fünfte Corona-Impfstoff, der in der EU zugelassen worden ist. Es sind auch hier zwei Impfstoffdosen im Abstand von etwa drei Wochen erforderlich, um eine Grundimmunisierung zu erzielen.

Wir möchten insbesondere die Personen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach §20a IfSG ab dem 15. März betroffen sind, ermuntern, dieses Angebot wahrzunehmen, um ihren persönlichen Gesundheitsschutz zu fördern, Dritte zu schützen und eventuelle berufliche Nachteile zu vermeiden.

Um den Ablauf zu beschleunigen, sollten sich Impfwillige möglichst die Aufklärungsunterlagen vorab herunterladen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html. Mitzubringen ist ferner ein Personalausweis oder Reisepass oder die Gesundheitskarte und sofern vorhanden, der Impfausweis.

Weitere Informationen zum neuen Impfstoff von Novavax finden Sie auf www.zusammengegencorona.de

Und falls Sie an den drei Tagen keine Zeit haben?! Novavax wird ab dem 08.03.2022 auch bei den regulären Impfterminen des Landkreises Celle angeboten https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/landratsbuero/informationen-sars-cov-2/freie-impftermine.html

Der Landkreis weist noch einmal darauf hin, dass Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs ab dem 15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) gilt bundesweit. Impfverpflichtet sind alle Personen, die über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind, also neben den Beschäftigten auch Ehrenamtliche, rechtliche Betreuer, externe Dienstleistende sowie Mitarbeitende in Verwaltung, Technik oder IT, sofern keine räumliche Abgrenzung möglich ist.

Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Sollte ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit aufgrund Zeitablaufs verlieren, ist ein neuer Nachweis spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorzulegen.

Weitere Informationen und die Antwort auf die Frage, ob Sie von einer Impfpflicht betroffen sind, finden sie auf https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/bundesweite-impfpflicht-fur-den-gesundheits-und-pflegebereich-gilt-ab-dem-15-marz-207864.html.

lkc

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