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Bei Verdacht auf Ansteckung in der Schule: Corona bei Kindern kann als Schulunfall gemeldet werden

  • Celle

CELLE. Haben sich Kinder in der Schule mit Corona infiziert, kann das der gesetzlichen Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden, die dann jegliche Behandlungskosten übernimmt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist allerdings die Beweisbarkeit, dass sich ein Kind tatsächlich dort angesteckt hat. Was es dabei zu beachten gibt, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle.

Da schulpflichtige Kinder während der Schulzeit und auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert sind, kann eine Corona-Infektion von Schülerinnen und Schülern bei der Unfallversicherung als Schulunfall gemeldet werden. „Schulen sind nur bei schweren Krankheitsverläufen verpflichtet, die Unfallversicherung zu informieren. Deshalb sollten Eltern das selbst tun, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich das Kind im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen infiziert hat“, rät Sabine Kellner aus dem SoVD-Beratungszentrum in Celle. Außerdem sei es ratsam, im konkreten Verdachtsfall auch die Schule in Kenntnis zu setzen.

Nach einer Meldung prüft die Unfallversicherung im Einzelfall, ob sich ein Kind tatsächlich in der Schule und nicht etwa bei Freizeitaktivitäten oder im familiären Umfeld angesteckt haben kann. Als Nachweis für die Infektion müssen Eltern zudem einen zeitnahen PCR-Test ihres Kindes vorlegen. „Wird ein Schulunfall anerkannt, zahlt die Unfallversicherung alle Maßnahmen, die zur Heilung unternommen werden“, so Kellner.

Bei Fragen helfen die Beraterinnen und Berater des SoVD gerne weiter. Der Verband ist unter 05141 902910 oder info.celle@sovd-nds.de zu erreichen.

PR

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