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Landtag: Plenum im März 2022

NIEDERSACHSEN. Das Plenum fand in dieser Woche vom 22. März bis 24. März statt. Die Abgeordneten berieten verschiedenste neue Anträge und verabschiedeten unter anderen die Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und mehrere Anträge, die die gesundheitliche Versorgung in Niedersachsen sicherstellen und verbessern sollen. Der Celler Abgeordnete stellte den Abschlussbericht der Ehranamtwnquete vor. Außerdem ging es um die Novelle es Nahverkehrsgesetzes

So wurden unter anderen zwei Anträge der Regierungsfraktionen beschlossen, die die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum nachhaltig verbessern werden: Endlich wurde die Landarztquote als eines der wirkungsvollsten Instrumente zur Schließung der Versorgungslücke im hausärztlichen Bereich
zum Abschluss gebracht. An jedem Hochschulstandort in Niedersachsen, an dem Humanmedizin gelehrt wird, können pro Jahr 20 weitere Studierende aufgenommen werden, sofern diese sich vorab verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums für 10 Jahre eine allgemeinärztliche Stelle in unterbesetzten Bereichen aufzunehmen. Damit wird dem prognostizierten immensen Mangel an Hausärzten insbesondere in strukturell schwächeren Regionen aktiv entgegengewirkt.

Um die Stärkung und Weiterentwicklung der ambulanten ärztlichen Versorgung ging es in einem weiteren Antrag von CDU und SPD, der aus den Ergebnissen der Enquetekommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen resultiert. Der Antrag nimmt sich dem Problem der zunehmenden Ungleichverteilung der ambulanten medizinischen Versorgungskapazitäten an: Nachkommende Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich zu selten für die Fachrichtung Allgemeinmedizin sowie auch immer seltener für eine Tätigkeit im ländlichen Raum. Nun will sich die Landesregierung verstärkt für die Weiterentwicklung der ambulanten Bedarfsplanung einsetzen,
damit eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und flächendeckende ärztliche Versorgung in Niedersachsen auch in Zukunft sichergestellt wird. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Tätigkeit durch Vergütungsanreize und Honoraranpassungen verbessert und Anreize für die
ärztliche Tätigkeit auf dem Land zum Beispiel alternative Organisationsformen durch Unterstützung bei der Gründung von Zweitpraxen und durch eine Verbesserung der Möglichkeiten der ärztlichen Tätigkeit in
Teilzeit und des Jobsharing geschaffen werden.

Um den Fahrgastrückgang während der Corona-Pandemie zu kompensieren und dafür zu sorgen, dass dieser nicht zur Reduzierung oder Einstellung von ÖPNV-Angeboten führt, hat der Niedersächsische Landtag auch einer Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes zugestimmt. Dadurch werden weitere 120 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für den öffentlichen Personennahverkehr freigesetzt. Das Geld kann von den Verkehrsbetrieben auch zur Erweiterung der Sitzplatzkapazitäten verwendet werden, um insbesondere bei der Schülerbeförderung den Infektionsschutz gewährleisten zu können.

Als Obmann der CDU-Landtagsfraktion durfte der Celler Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann den Abschlussbericht der Enquetekommission zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt vorstellen. Er verwies auf die vielfältigen Vereinsangebote und individuellen Möglichkeiten, sich in
Niedersachsen zu engagieren. Das gesellschaftliche Leben wird durch zahlreiche Ehrenamtliche aktiv mitgestaltet! Ziel der Sonderkommission war es, Probleme und Schwierigkeiten in der Freiwilligenarbeit festzustellen und Lösungen hierfür zu finden und die Attraktivität für das Ehrenamt weiter zu steigern. Schepelmann resümierte: „Die Ehrenamtlichen wünschen sich deutliche Entlastungen bei der Bürokratie, mehr rechtliche und tatsächliche Sicherheit bei der Ausübung des Ehrenamts, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Erleichterungen bei der Steuererklärung. Nicht zuletzt wird sich auch mehr gesellschaftliche Anerkennung des Engagements gewünscht.“ Die Lösungsvorschläge der Enquetekommission lauten darauf: ein deutliches Upgrade der Ehrenamtskarte, eine Vereinfachung bei der Umsetzung der DSGVO, vereinfachte und schnellere Antragsbearbeitung für Vereine, Rechtssicherheit für Vorstandsmitglieder und ein erweitertes Versicherungsangebot der VGH für Ehrenamtliche.

„Auch die während diesem Plenum bereits beschlossene Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit der wir die Möglichkeit für hybride Ratssitzungen auch nach der Corona-Pandemie verstetigen, kommt bereits dem Wunsch vieler ehrenamtlicher Kommunalpolitiker nach. Die Ergebnisse unserer Kommissionsarbeit halten also unmittelbar Einzug in die politische Praxis“, so Schepelmann.

Jörn Schepelmann nutzte diesen Rahmen auch, um den unzähligen Freiwilligen zu danken, die sich aktuell um die Geflüchteten aus der Ukraine, deren Aufnahme, Verteilung und Versorgung kümmern, zu danken. Diese katastrophale Situation zeigt einmal mehr, dass es ohne Ehrenamtliche nicht geht und der gesellschaftliche Zusammenhalt auch und besonders in Krisensituation nur durch freiwilliges Engagement möglich ist. In vielen weiteren Tagesordnungspunkten des Plenums sowie Regierungserklärungen zeigten sich die Landtagsabgeordneten solidarisch mit den Menschen aus der Ukraine und verurteilten den Krieg dort aufs Schärfste.

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