Traditioneller Neujahrsempfang beim Oberlandesgericht
Die Richterschaft des Oberlandesgerichts hatte wieder alle Angehörigen des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft, die pensionierten Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Mitglieder des Advokatenvereins – Vereinigung Celler Rechtsanwälte e. V., den Vorstand des hannoverschen Anwaltsvereins und die Vorsitzenden der örtlichen Anwaltsvereine des Celler Bezirks eingeladen.
Wie bereits im Jahr 2020 wurden bei dem heutigen Neujahrsempfang insbesondere die neu eingetretenen Richterinnen und Richter, Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte begrüßt und vorgestellt. 2021 und 2022 war die Veranstaltung abgesagt worden.
In ihrem Grußwort veranschaulichte die Präsidenten des Oberlandesgerichts, Steanie Otte, eindrucksvoll die Bedeutung der Digitalisierung in der Justiz, die durch die rasche Entwicklung Chancen und Herausforderungen mit sich bringe. Die Digitaliserung ermögliche eine effizientere und zeitgemäßere Arbeitsweise. Dabei gebe es die Möglichkeit, große Mengen an Daten schneller und präziser zu analysieren, und es könne dazu beitragen, die Rechtsprechung zu verbessern. Ein Risiko liege in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Otte: „Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir als Justizgemeinschaft zusammenarbeiten können, um diese Herausforderungen zu meistern und die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, um unsere Arbeit weiter zu verbessern.“
Zudem gestand die Präsidentin, dass ihr Grußwort ein Produkt der Künstlichen Intelligenz (KI) sei. Das Programm habe seit der Veröffentlichung im Jahre 2022 einen regelrechten Hype um die Fähigkeiten ausgelöst. Das Programm sei im Internet für jedermann verfügbar. „Die bereits jetzt beeindruckenden Fähigkeiten dieses Programms könnten uns Richterinnen und Richtern aber dennoch durchaus Anlass zu der etwas bangen Frage geben: Wer wird in Zukunft Urteile schreiben? Etwas ketzerisch formuliert: Kann eine KI das mit entsprechenden Trainingsdaten künftig vielleicht sogar besser als ich? Schaffen wir als Justiz uns mit der Digitalisierung am Ende ab? Ich kann Sie beruhigen: Es besteht kein Anlass, sich um die Existenz des menschlichen Richters in Deutschland zu sorgen!“ beschwichtigte die Präsidentin die Anwesenden.
Es stehe außer Zweifel, dass nur ein Mensch gesetzlicher Richter des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz sein kann und künstliche Intelligenz nicht die Richterin oder den Richter ersetzen darf. Eine Software à la ChatGPT, die auf Zuruf Beschlüsse und Urteile verfasst, werde es daher an den Gerichten nicht geben.
Oberstes Ziel sei es hier, die Beschäftigten bei der Bewältigung dieser Aufgaben durch technologische Systeme so weit wie möglich zu unterstützen und damit einen Zeitgewinn für die jeweilige Kerntätigkeit zu generieren. Es bestehe in der Justiz ein enormes Potential, die Arbeitsweise zu optimieren und Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ebenso wie Servicekräfte von vorbereitenden oder unterstützenden Tätigkeiten zu entlasten. Auf diese Weise können sie, so die Präsidentin, dringend benötigte Ressourcen für anspruchsvollere Aufgaben freilegen und so dazu beitragen, dass die Justiz den Bürgerinnen und Bürger zügig eine qualitativ hochwertige Lösung für ihr jeweiliges Anliegen bietet.
„Unabhängig davon, ob Sie den Weg der Digitalisierung der Justiz künftig freudig mitgehen werden oder mit einem skeptischen Blick begleiten: Es freut mich außerordentlich, dass wir nach der langen corona-bedingten Pause heute endlich wieder zu unserem traditionellen Neujahrsempfang zusammenkommen können! Für die Aufgaben und Herausforderungen, die das vor uns liegende Jahr für Sie mit sich bringen mag, wünsche ich Ihnen von Herzen Optimismus, Gesundheit und Erfolg!“ so schloss Stefanie Otte ihren Redebeitrag.
In den Fokus seiner Rede stellte der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schierholt die Bereiche, die die Staatsanwaltschaften im Moment besonders berühren. „Da ist zum einen die Belastungssituation; das ist kein neues Phänomen, sondern ein gelegentlich schon unerträglicher Zustand, der sich in vielen Jahren bei uns in der Justiz verfestigt hat.“
Rückblickend nur auf die letzten 20 Jahre, habe sich nicht nur die Anzahl der Verfahren, sondern auch deren Qualität erheblich verändert. Um heute einen Fall zu Ende zu bringen, sei deutlich mehr Aufwand erforderlich, als dies noch vor Jahrzehnten der Fall war. Die Anzahl der hinzu gewonnenen Stellen in der Justiz habe dabei aber nicht Schritt gehalten. Schierholt: „Kontinuierlich werden von uns weitere Leistungen gefordert, und wir müssen dabei auch mit der Digitalisierung Schritt halten. Alle Kolleginnen und Kollegen, über alle Dienste hinweg, leisten Überobligatorisches, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.“ Die Staatsanwaltschaft habe mit einem erheblichen Zuwachs an Verfahren zu kämpfen und liegen im Schnitt bei einem Pensum von 1,3. Das müsse sich ändern. „Wir werden deshalb bei den Haushaltsanmeldungen für 2024 auf eine erhebliche Aufstockung unseres Personals drängen.“
Schierholt hob aufgrund der Belastungssituation die Forderung nach Anpassungen an fast schon fundamentale Änderungen des Strafprozesses hervor. Er nannte hier den Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. Ziel dieses Entwurfs sei es, die strafgerichtliche Hauptverhandlung audiovisuell und visuell aufzunehmen. Man verspreche sich davon eine vermeintlich bessere Inhaltsdokumentation, denn – so der Referentenentwurf – gerade bei Umfangsverfahren verblasse mit der Zeit zunehmend das Geschehen in der Hauptverhandlung. Schierholt: „Ich wage zu bezweifeln, und da stehe ich nicht allein, dass dieser Ansatz zutreffend ist. Im konkreten Fall soll die digitale Inhaltsdokumentation Verhandlungen vor den Landgerichten ab dem 1.1.2030 und vor den Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte schon ab dem 1.1.2026 betreffen. Die Tonaufzeichnung soll mittels einer Transkriptions-Software automatisiert in ein Textdokument erfolgen und schon am Ende des jeweiligen Verhandlungstages den Beteiligten zur Verfügung stehen. Mir ist bislang keine Transkriptions-Software bekannt, die den genannten Ansprüchen Rechnung tragen kann.“
Die Videoaufzeichnung erscheine kontraproduktiv, weil davon überhaupt kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn erwartet werden könne. „Im Gegenteil“, so der Oberstaatsanwalt, „wir befürchten, dass Zeugen schon allein deshalb keine unbefangene Aussage mehr machen werden, weil sie befürchten müssen, dass ihr Video von der Aussage irgendwo im Internet auftaucht. Das kann auch mit einer weiteren Strafvorschrift nicht ansatzweise ausgeschlossen werden.“ „Und last but not least: der Referentenentwurf beziffert allein die Investitionskosten auf eine Größenordnung zwischen 18 und 21 Millionen € und geht dabei von Synergieeffekten aus, die durch Zusammenschlüsse von Landgerichten und Ländern entstehen können. Mit anderen Worten: die Kosten sind niedrig gerechnet. Die laufenden Kosten allein der Transkription werden auf jährlich 3,8 Millionen € beziffert“, stellte der Oberstaatsanwalt fest.
Als letzten Punkt betonte Schierholt die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften. Über dieses Thema werde zwar schon seit Jahrzehnten diskutiert. Es habe aber nach zwei Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs neue Brisanz gewonnen. Schierholt: „Lassen Sie mich es einfach auf den Punkt bringen: wären wir nicht ein Gründungsmitglied der Europäischen Union, wir würden heute als Beitrittskandidat scheitern, weil wir jedenfalls formal nicht über die unabhängige Staatsanwaltschaft verfügen, die das europäische Recht fordert. Dabei geht es nicht um das Thema Unabhängigkeit der Justiz als Ganzes. Es geht vielmehr um das ministerielle Einzelweisungsrecht. Daran wollen die Länder mit großer Mehrheit beharrlich festhalten. Die Begründung lautet, auf Weisungen werde ja ohnehin fast immer verzichtet. Ein Argument, das nicht trägt. Es beantwortet nämlich nicht die Gegenfrage, warum ein Weisungsrecht überhaupt notwendig ist, wenn es denn nicht angewendet wird.“
In der vergangenen Legislaturperiode habe das Bundesjustizminiserium dazu bereits einen Referentenentwurf erarbeitet: „Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften mit der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“ Leider habe die aktuelle Hausleitung des BM J diesen, der Diskontinuität unterfallenen Gesetzentwurf nicht erneut aufgegriffen. Es bleibe abzuwarten, wann der Druck auf die politisch Verantwortlichen sie zum Handeln zwinge.
PR/Redaktion
Celler Presse
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