Donnerstag, 12. Juni 2025

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Wille: „Der Erhalt der leistungsfähigen Krankenhausversorgung muss Kern der verfassungsmäßig festgelegten Planungshoheit der Länder bleiben!“

Die Einigung von Bund und Ländern wird von der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion grundsätzlich begrüßt. „Nun muss die Landesregierung wie im vergangenen Plenum angekündigt, konkret die Krankenhausreform in Niedersachsen angehen“, so CDU-Landtagsabgeordneter Alexander Wille.

Durch die Festlegung von einheitlichen Qualitätskriterien durch ein Transparenzgesetz werden die Krankenhäuser in verschiedene Level und Leistungsgruppen eingeteilt. Nicht jedes Krankenhaus soll demnach aus Gründen der Qualitätssicherung komplexe Operationen durchführen können. Eine direkte Auswirkung auf die Planung der Länder ergibt sich jedoch nicht aus dem Beschluss heute.

„Die Länder müssen weiter gestalten können, welche Krankenhausversorgung regional am sinnvollsten ist. Dies muss im Transparenzgesetz gesichert sein. Auch der Umstand, dass die Krankenhäuser nur eine geringe Zeitspanne bekommen sollen, um die Qualitätsstandards des Bundes umzusetzen, scheint unausgegoren. Wir dürfen es nicht riskieren, dass Krankenhäuser schließen müssen, weil sie die Frist zum Umbau ihrer Infrastruktur nicht einhalten können“.

Die Nachwehen der Einigung von Bund und Ländern bleiben also erst einmal ungewiss. „Der Erhalt der leistungsfähigen Krankenhausversorgung muss Kern der verfassungsmäßig festgelegten Planungshoheit der Länder bleiben! Ich werde mich bei den Beratungen im niedersächsischen Landtag dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Reformen den Erhalt des AKH Celle sicherstellt und die wohnortnahe und kompetente Versorgung der Patienten in Celle sichergestellt bleibt“, so Alexander Wille, CDU-Landtagsabgeordneter für Celle, Hambühren und Wietze.

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