Samstag, 15. Februar 2025

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Start des Beteiligungsverfahrens für die Energietransportleitung 182 – Einleitung des Raumordnungsverfahren für die neue Erdgasleitung

Quer durch den Norden Niedersachsens geht die Planung für eine neue Erdgasleitung an den Start: Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren (ROV) für den Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 eröffnet. Diese Gasleitung soll zwischen den bestehenden Netzpunkten „Elbe Süd“ südlich der Elbe in der Gemeinde Steinkirchen im Landkreis Stade und „Achim“ am Standort der bestehenden Verdichterstation in der Stadt Achim im Landkreis Verden verlaufen. Es handelt sich um eine unterirdisch verlegte Stahlrohrleitung mit einem Durchmesser von 1,20 m und einer Verlegetiefe von mindestens 1 m. Das Erdgas wird in dieser Leitung mit einem Betriebsdruck von bis zu 84 bar transportiert. Für die ETL 182 besteht die grundsätzliche Fähigkeit, anstelle von Erdgas, auch Wasserstoff zu transportieren.

Vorhabenträgerin ist die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover als Tochterunternehmen der dort ansässigen Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG. GUD gehört zum niederländischen Staatsunternehmen N.V. Nederlandse Gasunie in Groningen, einem der größten europäischen Gasnetzbetreiber.

Anlass für die Planungen ist der Transportbedarf für Gas, der durch die neu entstehenden Flüssiggas-Terminals (LNG) in Brunsbüttel und Stade/Bützfleth ausgelöst wird. Das Erdgas beider LNG-Terminals soll gesammelt in der ETL 182 zur bestehenden Verdichterstation in der Stadt Achim transportiert werden, um für den Markt zur Verfügung zu stehen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 3 LNG-Beschleunigungsgesetz die besondere Dringlichkeit und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit. Der schnellstmögliche Bau der neuen Leitung dient demnach dem Ziel einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland. Die Inbetriebnahme der ETL 182 ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Die geplante Leitung hat je nach Trassenalternative eine Länge von ca. 86 km, 88,5 km bzw. 98 km und durchquert von Nord nach Süd die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Harburg und Verden. Im ROV wird durch das ArL Lüneburg geprüft, ob das Vorhaben raum- und umweltverträglich ist und welche der von der GUD vorgelegten Trassenalternativen aus Raum- und Umweltsicht die beste ist. Die nachfolgende Abbildung zeigt die von der GUD zur Prüfung vorgelegten Trassenalternativen.

Quelle: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH 2023

Als nächster Schritt startet nun das öffentliche Beteiligungsverfahren. Damit erhalten sowohl die berührten öffentlichen Stellen wie zum Beispiel Städte, Gemeinden und Landkreise als auch Privatpersonen die Gelegenheit, ihre Hinweise zu der Planung bis zum 03.11.2023 an das ArL Lüneburg zu richten. Zur Vereinfachung des Verfahrens bittet das ArL Lüneburg darum, die Stellungnahmen in elektronischer Form an

rov-etl182@arl-lg.niedersachsen.de

zu senden. Die umfangreichen Verfahrensunterlagen, die von der GUD erstellt wurden, bestehen u.a. aus dem Erläuterungsbericht, einer Raumverträglichkeitsuntersuchung, einem UVP-Bericht und einem gesamtplanerischen Trassenalternativenvergleich. Diese Verfahrensunterlagen stehen jetzt auf der Website des ArL Lüneburg zum Download bereit (www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-etl182).

In den veröffentlichten Verfahrensunterlagen lässt sich nachlesen, welche raumbedeutsamen Vor- und Nachteile mit den einzelnen Trassenalternativen verbunden sind und wie die GUD hierauf aufbauend ihre Vorzugstrasse für die Führung der neuen Erdgasleitung begründet.

Zum Hintergrund:

Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. In einem vorbereitenden Verfahren prüft das Raumordnungsverfahren, ob und wo die neue Gasleitung raum- und umweltverträglich errichtet werden kann.

Das Raumordnungsverfahren sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit vor. Dafür muss der zuständige Vorhabenträger zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Da diese nunmehr vollständig vorliegen, leitet das ArL Lüneburg das Beteiligungsverfahren ein. Die Verfahrensunterlagen werden öffentlich im Internet bereitgestellt. Ergänzend werden sie für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg ausgelegt. Ort und Zeit der Bereitstellung der Verfahrensunterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen in Lüneburg wurden am 23.08.2023 im Niedersächsischen Ministerialblatt öffentlich bekannt gemacht.

Das spätere Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, die sogenannte Landesplanerische Feststellung, ist eine wichtige Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren, das vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie durchgeführt wird.

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Foto: anita_starzyck / Pixabay

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