Sonntag, 13. Juli 2025

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Kollerscher Wald – Stadt gefährdet seinen Schutz durch Verfahrensfehler

Wenn am Donnerstag zu Beginn der Ratssitzung die Entscheidung über die Ausweisung des Kollerschen Waldes als Landschaftsschutzgebiet auf der Tagesordnung fehlt oder heruntergenommen wird, dann hat dieses keineswegs etwas mit genau dieser Forderung des Eigentümers, der Lindhorst-Gruppe, in seiner jüngsten Pressemitteilung zu tun. Vielmehr ist es ein Verfahrensfehler der Stadtverwaltung, der diesen Schritt notwendig macht. Das Neue Rathaus hat es versäumt, den für das Klein Hehlener Areal geltenden Flächennutzungsplan zu ändern. Dieser weist den Kollerschen Wald als Wohngebiet aus, was der Verabschiedung einer Landschaftsschutz-Verordnung entgegensteht. Würde diese, wie ursprünglich geplant, am Donnerstag während der Ratssitzung beschlossen werden, könnte der Eigentümer vor Gericht ziehen und durch eine Normenkontrollklage die Landschaftsschutz-Verordnung außer Kraft setzen.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist ihrer Pflicht, die ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aus dem Jahr 2005 vorsieht, nicht nachgekommen. Danach muss die UNB dafür Sorge tragen, wenn sie sich für ein Landschaftsschutzgebiet entscheidet, dass „abweichende gemeindliche Planungen, die im Flächennutzungsplan ihren Niederschlag gefunden haben, dieser Entscheidung angepasst werden, damit für die Normunterworfenen deutlich wird, dass sich die Gemeinde für den Landschaftsschutz und gegen eine davon abweichende Festsetzung in der Bauleitplanung entschieden hat“.

Nicht die Stadt selber ist auf dieses Versäumnis aufmerksam geworden, sondern der Celler Walter Schmidt, der den Sachverhalt in einer Einwohnerfrage deutlich gemacht hat. Diese liegt mittlerweile allen Ratsmitgliedern vor und ist im Bürgerinformationssystem nachzulesen. Der Verfahrensfehler kann in Verantwortung der für Umwelt zuständigen Dezernatsleiterin Elena Kuhls korrigiert werden. Sie muss nun alles Notwendige auf den Weg bringen, wobei sie und auch die politischen Vertreter sich die Verzögerung hätten ersparen können. Zuletzt war es Imke Bahr, die während der jüngsten Klein Hehlener Ortsratssitzung energisch darauf hingewiesen hatte, dass der Flächennutzungsplan dringend angepasst werden müsse, weil er immer noch den Kollerschen Wald als Wohngebiet ausweise. Anwesend waren nicht nur Mitglieder der Stadtverwaltung, sondern auch zahlreiche Kommunalpolitiker, allen voran die grüne Ortsbürgermeisterin Karin Abenhausen. Niemand tat das, was nun der Celler Walter Schmidt erledigt hat, nämlich den Zusammenhang herstellen mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg und das Neue Rathaus entsprechend zu informieren.

Anke Schlicht
Celler Presse

Foto: Anke Schlicht

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