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Die CDU-Kreistagsfraktion fordert von der Kreisverwaltung – Einführung der Bezahlkarte vorbereiten

Die CDU-Kreistagsfaktion erwartet von Landrat Axel Flader, alle möglichen, notwendigen und personellen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzubereiten. Durch die Bezahlkarte erhofft sich die CDU-Fraktion, dass Barauszahlungen deutlich beschränkt, ohne dass Leistungen gemindert werden.

Bund und Länder haben sich bereits am 6. November 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Maßnahmen geeinigt, um die irreguläre Migration zurückzudrängen. Auch Niedersachsen hat sich mit dem Bund auf die Standards der Bezahlkarte verständigt.

Geeinigt hat man sich unter anderem darauf, dass es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung) handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt. Die Leistungsberechtigten sollen ferner perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten.

Niedersachsen entscheidet selbst über die Höhe des Barbetrages sowie über weitere Zusatzfunktionen, dabei sollen die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte in allen Ländern einheitlich sein. „Ausgeschlossen ist der Einsatz der Bezahlkarte im Ausland, eine Karte-zu-Karte-Überweisung und sonstige Überweisungen im In- und Ausland werden nicht möglich sein. Diese Maßnahmen sind auch darauf gerichtet, dass das Geld für notwendige örtliche Unterstützung in Deutschland und nicht ins Ausland transferiert wird, um etwa Schlepper zu bezahlen“, so Fraktionsvorsitzender Torsten Harms.

Die Leistungsberechtigten haben eine Einsicht in den Guthabenstand und die Bezahlkarte soll grundsätzlich bundesweit in allen Branchen einsetzbar sein. Die Nutzung könnte von Niedersachsen regional eingeschränkt und Branchen können ausgeschlossen werden.

Die Bezahlkarte soll im Sommer 2024 in Auftrag gegeben werden, so dass die CDU-Fraktion eine frühzeitige Vorbereitung der Kreisverwaltung und der kreisangehörigen Gemeinden als erforderlich ansieht. Landrat Axel Flader hat dieses zugesichert.

Zugleich sieht die CDU-Kreistagfraktion einen Fortschritt darin, dass bisherige automatische Ansprüche auf Sozialhilfe und Bürgergeld statt bisher nach 18 Monaten, künftig erst nach 36 Monaten bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehe lediglich ein Anspruch auf die üblichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diesem Vorgehen hat auch Niedersachsen zugestimmt.

PR
Foto: Celler Presse

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