Dienstag, 11. Februar 2025

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Nicht nur zu Silvester: Kein Feuerwerk vor Fachwerk

Seit dem Jahr 2010 heißt es bei uns in Celle: kein Feuerwerk vor Fachwerk! So besagt es das Sprengstoffgesetz, in welchem das Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verankert ist. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2010. Und nicht nur Innenstädte sind betroffen. „Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdachhäusern ist verboten“, steht im Gesetz zu lesen. Und das gilt nicht nur rund um Silvester, sondern ganzjährig.

In Celle gestaltet sich die Regelung wie folgt. Im sogenannten Inneren Ring, also im Bereich der von den Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schlossplatz umschlossen wird, herrscht absolutes Feuerwerksverbot. Und das an 365 Tagen im Jahr.

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