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AfD beantragt Erhöhung der laufenden Geldleistung bei Kindertagespflege auf 5,00 € je Betreuungsstunde und Kind

Landkreis CELLE. Die AfD-Fraktion im Kreistag beantragt, die laufenden Geldleistungen bei Kindertagespflege von 4,10 € auf 5,00 € je Betreuungsstunde und Kind ab 1. Januar 2019 zu erhöhen. Das Tagespflegegeld zur Anerkennung der Förderungsleistungen solle dabei von 2,22 € auf 3,12 € erhöht werden, die Erstattung für den Sachaufwand soll weiterhin bei 1,88 € bleiben.

Als Begründung führt die AfD aus:

„Die aktuelle Situation bei der Bezahlung der Tagespflegepersonen ist absolut unbefriedigend. Eine Tagespflegeperson betreut im Bundesdurchschnitt etwa 4 Kinder, das aktuelle Tagespflegegeld beträgt 2,22 Euro. Damit ergibt es für Tagesmütter einen Brutto – Stundensatz von gerade mal (4 x 2,22 Euro) 8,88 Euro. Dieser Wert ist sogar deutlich unter dem ab Januar 2019 gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro.

Die Tagesmütter erfüllen mit ihrer täglichen Arbeit eine sehr wichtige gesellschaftlich notwendige Aufgabe, die eine entsprechende Anerkennung durch unsere Gesellschaft mehr als verdient. Eine zurzeit gültige Entlohnung der Tagesmütter in unserem Landkreis entspricht dieser Anerkennung in keiner Weise. Hier soll eine leistungsgerechte, angemessene Bezahlung kurzfristig realisiert werden.

Eine Erhöhung der laufenden Geldleistung auf insgesamt 5,00 Euro, auch vergleichbar zu den anderen Landkreisen, wäre angemessen. So liegt beispielsweise in den Landkreisen Northeim, Hildesheim, Braunschweig und Göttingen dieser Satz bereits bei 5,00 Euro je Betreuungsstunde und Kind.“

PR

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