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Am Himmelfahrtstag: Allgemeinverfügung regelt Aufenthalt auf Dammaschwiese

  • Celle

CELLE. In den vergangenen Jahren hat sich die Dammaschwiese am Himmelfahrtstag zum beliebten Treffpunkt entwickelt. Bekanntlich haben leider nicht alle Ausflügler immer nur friedlich gefeiert. Vielmehr musste in den letzten Jahren des Öfteren die Polizei in den Abendstunden einschreiten, um bei Streitigkeiten zu vermitteln. Auch der zurückbleibende Müll musste in den Folgetagen durch die Verwaltung entsorgt werden. Nicht zu vergessen: Die unzähligen Verletzungen aufgrund von Schnitten durch Glasscherben.

So wurde im vergangenen Jahr eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Aufenthalt auf dem Gelände regelt. Und diese trug Früchte, präsentierte sich das Areal nach dem sogenannten „Vatertag“ im aufgeräumteren Zustand. So gilt am Donnerstag, 30. Mai, für den vorderen Teil der Dammaschwiese (s. Anlage), den sogenannten Bolzplatz am Verbindungsweg zwischen Pfennigbrücke und Wittinger Straße: keine Glasflaschen, Gläser und Glasbehältnisse erlaubt! Ebenso verboten: das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen und sonstigen gefährlichen Gegenständen.

In den Abendstunden, das heißt von 18 bis 20 Uhr, ist das Betreten der Fläche grundsätzlich untersagt.

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