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Achtung bei Nutzung von Elektrokleinfahrzeugen – Hoverboard, E-Scooter und Co. lassen grüßen!

CELLE. Nun ist seit Mitte Juni die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in der Welt. Tatsächlich ist ihr Name noch etwas komplizierter. Auch die Nutzungsbestimmungen der verschiedenen kleinen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb sind nicht so einfach.

Letztlich kann nur jedem empfohlen werden, einmal im Internet auf der Seite des deutschen Verkehrsrates (https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/) oder beim Bundesverkehrsministerium (www.bmvi.de) Nachschau zu halten.

Als wesentliche Punkte seien angemerkt, dass das Fahrzeug nach dieser Verordnung nicht schneller als 20 km/h sein darf und eine Lenk- oder Haltestange braucht. Dies ist zum Beispiel bei E-Scootern oder Segways der Fall, was allerdings nicht bedeutet, dass diese Geräte in jedem Fall den weiteren Vorgaben entsprechen.

Natürlich sind u. a. auch Vorschriften für Licht und Bremsen zu beachten und eine Versicherung ist vonnöten, was mit einem Versicherungskennzeichen zu belegen ist.

Die fahrzeugführende Person muss mindestens 14 Jahre alt sein und darf keinesfalls den Gehweg befahren (es sei denn, ein gesondertes Schild erlaubt dies). Mit den erlaubten Fahrzeugen nach der neuen Verordnung gehört man auf Radweg, Radfahrstreifen oder Fahrbahn.

Auf privatem Gelände darf sich jeder uneingeschränkt mit Hoverboard, Onewheel oder elektrischen Rollschuhen bewegen. Wer von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum erwischt wird, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden.

Tragen Sie zur Sicherheit immer einen Helm!

Schließlich weist die noch darauf hin, dass für diese Kraftfahrzeuge die üblichen Promillegrenzen gelten. Weiteres können Sie unter „#richtigistcool“ bei Twitter auf der Seite der Polizei Celle erfahren.

Eine schöne und sichere Sommerzeit wünscht die Polizeiinspektion Celle!
Karsten Wiechmann, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Celle.

ots

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