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Polizei erwischt betrunkenen Fahrradfahrer

LACHENDORF. Am Donnerstag, 03.10.2019, gegen 20.45 Uhr wurde eine Streife der Polizei auf einen Fahrradfahrer aufmerksam, der die Straße „Südfeld“ ohne Licht und in Schlangenlinien befuhr. Die Polizisten forderten den Radfahrer auf, anzuhalten und sich auszuweisen.

Der 41-Jährige stieg vom Fahrrad ab und stürzte beinahe zu Boden. Bei der anschließenden Alkoholkontrolle „pustete“ er 1, 7 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und leiteten ein Strafverfahren ein.

Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen:

Haben Radfahrer 1,6 Promille oder mehr im Blut und geraten in eine Polizeikontrolle, so ist die Fahrt für sie beendet. Sie gelten dann als absolut fahruntüchtig und müssen mit einer Strafe rechnen.

Als „relativ fahruntüchtig“ gelten Radfahrer, die mit einem geringeren Pegel unterwegs sind, dabei aber sichtliche Fahrauffälligkeiten zeigen oder sogar einen Unfall verursachen. Im Fall eines Unfalls kann bereits bei nachgewiesenen 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Wer Alkohol im Blut hat und trotzdem aufs Fahrrad steigt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere!

ots

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