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Landkreis tritt Bündnis „Rettet die 112“ bei – Rettungsdienst soll als Aufgabe für Kommunen und Land erhalten bleiben

Landkreis CELLE. Der Kreistag hat sich mit breiter Mehrheit am Montag (28. Oktober) für den Beitritt zum Bündnis „Rettet die 112 und den Rettungsdienst – Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ ausgesprochen. Die Kreistagsmitglieder erteilten damit Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums eine Absage, das die Notfallversorgung umstrukturieren will.

„Wir haben in Niedersachsen einen sehr gut funktionierenden Rettungsdienst. Hierfür sind die Landkreise im eigenen Wirkungskreis verantwortlich. Probleme gibt es in der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechzeiten im ambulanten Bereich. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers therapiert den falschen Patienten. Statt die ambulante Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung mit Reformen zu verbessern, werden funktionierende kommunale Strukturen zerschlagen“, sagt Landrat Klaus Wiswe.

Der Gesundheitsminister beabsichtigt eine Grundgesetzänderung, um sich den Zugriff auf zentrale Bestandteile des Rettungswesens zu verschaffen. Nicht mehr die kommunale Selbstverwaltung vor Ort, sondern die Krankenkassen sollen in weiten Teilen über die Ausgestaltung des Rettungsdienstes bestimmen, beispielsweise wie viele Leitstellen und wie viele Rettungswachen es gibt. „Das ist umso absurder, als gleichzeitig allein in Niedersachsen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe von den Krankenkassen auf das Land und die Kommunen verschoben werden sollen. Durch die Deklaration als Kosten der Daseinsvorsorge müsste künftig der Steuerzahler in den Ländern aufkommen für die Kosten der Leitstellen, Rettungswachen und der Fahrzeuge“, sagte Wiswe. Die Kommunen können die zusätzlichen Lasten nicht tragen.

Der Landrat wies ergänzend darauf hin, dass sich auch hinter der wohlklingenden Formulierung der vorgesehenen Integrierten Notfallzentren an den Krankenhäusern eine finanzielle Gefahr verberge: Keineswegs solle jedes bisher in der Notfallversorgung tätige Krankenhaus diesen Status erhalten. Hingegen seien erhebliche finanzielle Abschläge für die nicht zum Zuge kommenden Krankenhäuser vorgesehen, die existenzgefährdend seien.

Völlig ausgeblendet werde zudem in der bisherigen Diskussion die enge Verzahnung des Rettungsdienstes mit der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz, wie sie in der gemeinsamen Notrufnummer 112 und den integrierten Leitstellen zum Ausdruck kommt. Die Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums in dieser Hinsicht seien diffus, vermengen Hilfeleistungs- und Qualitätsfragen, stellen nicht den Patientennutzen in den Vordergrund und greifen auf dem Tisch liegende Verbesserungsvorschläge nicht auf.

lkc

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