Dienstag, 10. Dezember 2024

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Coronaverordnung verlängert – Vorgaben gelten bis 8. Oktober

Landkreis CELLE. Angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens verlängert die Niedersächsische Landesregierung die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 8. Oktober 2020.

Neu sind die Regeln für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gefasst worden. Zuschauerinnen und Zuschauer sind danach bei einer Sportausübung zugelassen, wenn das Abstandsgebot zwischen den Personen eingehalten wird. Beträgt die Zahl der Zuschauer mehr als 50, so muss durch den Veranstalter sichergestellt werden, dass …

…die Zuschauer sitzend die Sportausübung verfolgen,
…Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts getroffen werden, wobei insbesondere Personenströme durch eine Segmentierung von Personengruppen beim Einlass zur Sportstätte und beim Auslass gesteuert werden.

…die Kontaktdaten aller Zuschauer erhoben und dokumentiert werden (Datenerhebung und Dokumentation), wobei es genügt, wenn die Kontaktdaten durch den Verkauf personalisierter Tickets erhoben und dokumentiert werden.

…Gästetickets weder verkauft noch auf andere Weise vergeben werden.

… erkennbar alkoholisierten oder auf andere Weise berauschten Personen der Zutritt zur Sportstätte verwehrt wird und während der Sportveranstaltung Alkohol weder angeboten noch konsumiert wird.

… Zuschauer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die am Sitzplatz abgenommen werden darf, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird.

… die Zahl der Zuschauer nicht mehr als 1 000 beträgt, wobei abweichend hiervon in Sportstätten mit mehr als 5.000 Zuschauerplätzen bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen.

Alle derzeit geltenden Regelungen zur Sportausübung und den weitere Vorgaben gibt es in den FAQ des Landkreises. Diese finden Sie hier: https://www.landkreis-celle.de/fileadmin/import/landratsbuero/pdf_2020/FAQs_des_Landkreises_Celle_Stand_24.09.2020.pdf

lkc

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