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Situation SARS-CoV-2, Stand 06.10.2020, 16 Uhr – Quarantäne im AWO-Kindergarten – Zahl der akut Infizierten liegt bei 42

Landkreis CELLE. Das Gesundheitsamt des Landkreises Celle hat heute für 34 Kinder des AWO-Kindergartens in Celle Quarantäne verhängt, nachdem in einer Gruppe ein Kind positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet worden war und Symptome entwickelt hat. Im familiären Umfeld sind die Corona-Test alle negativ gewesen, so dass dort zwar wegen des direkten Kontaktes Quarantänen verfügt wurden, aber derzeit keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Alle Erziehungsberechtigten, die betroffen sind, wurden bereits erreicht oder werden im Verlauf des Abends angerufen, sofern sie auf der Kontaktliste stehen.

Die Zahl der akut mit den Corona-Virus infizierten Personen liegt im Landkreis Celle jetzt bei 42, vier mehr als am Montag. Es werden drei Personen im AKH behandelt, eine davon auf der Intensivstation. Die Person wird beatmet. Es wird ein Kind auf der pädiatrischen Normalstation behandelt.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten Woche wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt mit 15,1 Personen angegeben (Datenstand: 06.10.2020 9 Uhr).

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit akut erkrankten Personen an.

Zahlen:
Stadt Celle: 215 (34)
SG Wathlingen: 19 (4)
Winsen: 9 (0)
SG Flotwedel: 16 (1)
Südheide: 10 (1)
Bergen: 16 (0)
Lohheide: 2 (0)
Hambühren: 22 (1)
Eschede: 2 (0)
SG Lachendorf: 11 (0)
Wietze: 4 (1)
Faßberg: 2 (0)

Derzeit sind 161 Menschen in Quarantäne.

Der Landkreis weist eindringlich darauf hin, dass sowohl im Urlaubsland die vor Ort geltenden Regelungen und im Anschluss die niedersächsischen Regelungen für Ein- und Rückreisende beachtet werden müssen, als auch bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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