BERGEN. Zu den Erkrankungen der belgischen Soldaten und Soldatinnen nehmen die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann und der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag Stellung.
Die örtliche Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann sagt dazu:
„Die Erkrankung der belgischen Soldaten und Soldatinnen ist bedauerlich und ich hoffe, dass sie sich schnell erholen. Wichtig ist: es besteht und bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung im Landkreis. Das Bundesministerium der Verteidigung hat Manöver auf den deutschen Übungsplätzen nur unter der Bedingung genehmigt, dass der Schutz der Bevölkerung durch ein striktes Hygienekonzept gewährleistet ist. Dieses schließt Kontakte zwischen der übenden Truppe und der Bevölkerung aus und wird auch so umgesetzt.
Auch wenn keine Gefahren für die örtliche Bevölkerung bestehen, stellt sich mir die Frage, ob die Gefährdung der Soldaten und Soldatinnen der übenden Truppen wirklich im Verhältnis zu dem Übungszweck stehen. Denn bei allen Vorsichtsmaßnahmen: Bei Unterbringung und Arbeit unter diesen Bedingungen sind effektive Schutzkonzepte nicht umsetzbar, was ja auch die Erkrankungen zeigen. Dieser Appell richtet sich aber an unsere Verbündeten, die die Entscheidung für die Übungen fällten.“
Zum gleichen Sachverhalt stellt der Fraktionsvorsitzende der SPD im Celler Kreistag Mathias Pauls fest:
„Ich kann mich den Ausführungen von Kirsten Lühmann nur anschließen. Den belgischen Soldatinnen und Soldaten wünsche ich gute und schnelle Genesung. Aber die Infektionszahlen sollten zum Überdenken des weiteren Verlaufs anregen. Auf der einen Seite appelliert unsere Kanzlerin an die Bevölkerung, in diesem Herbst angesichts der steigenden Infektionszahlen auf Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands zu verzichten. Auf der anderen Seite sollen selbst nach diesen Erfahrungen nochmals 900 Soldatinnen und Soldaten, diesmal aus den Niederlanden, in unseren Landkreis verlegt werden. Das erscheint mir widersinnig.
Die Bundeswehr unterzieht Soldatinnen und Soldaten, die in einen Auslandseinsatz gehen, mit gutem Grund einer vierzehntägigen Quarantäne vor ihrer Abreise. Dass so ein Vorgehen zur Teilnahme an einer Übung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde, leuchtet mir ein. Aber man muss sich schon fragen, ob eine Übung in diesen Zeiten wirklich so unerlässlich ist, dass die Durchführung es rechtfertigt unnötige Risiken einzugehen.“
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