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Situation SARS-CoV-2, Stand 22.10.2020, 10 Uhr – Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 113

Landkreis CELLE. Die Zahl der aktuell mit den Corona-Virus infizierten Personen liegt im Landkreis Celle heute bei 113. Es werden sechs Personen im AKH behandelt, drei davon auf der Intensivstation, von denen zwei beatmet werden.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten Woche wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, welches für den Landkreis Celle als maßgeblich gilt, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 45,8 Personen angegeben (Datenstand: 22.10.2020 09:00). Der Veröffentlichungszeitraum des NLGA kann variieren. Sobald der Inzidenzwert bekannt ist, versendet der Landkreis Celle seine aktualisierte Statusmeldung.

Da die vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt veröffentlichten Zahlen für etwaige Maßnahmen im Landkreis Celle bindend sind, wurde der Zeitpunkt der täglichen Veröffentlichung der Infektionszahlen durch den Landkreis Celle an den Zeitpunkt der täglichen Veröffentlichung der Infektionszahlen durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt angepasst. Eventuelle kurzzeitige Diskrepanzen können nicht vollständig ausgeschlossen werden, da diese aus Meldeverzügen von zum Beispiel Arztpraxen, Kliniken und Testzentren resultieren könnten.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Stadt Celle: 274 (54)
SG Wathlingen: 43 (20)
Winsen: 16 (5)
SG Flotwedel: 27 (11)
Südheide: 11 (0)
Bergen: 20 (5)
Lohheide: 2 (0)
Hambühren: 29 (6)
Eschede: 2 (0)
SG Lachendorf: 16 (5)
Wietze: 11 (7)
Faßberg: 5 (0)

Derzeit sind 435 Menschen in Quarantäne.

Der Landkreis weist eindringlich darauf hin, dass sowohl im Urlaubsland die vor Ort geltenden Regelungen und im Anschluss die niedersächsischen Regelungen für Ein- und Rückreisende beachtet werden müssen, als auch bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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