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Situation SARS-CoV-2, Stand 26.10.2020, 10 Uhr – Zahl der Infizierten liegt bei 140 – Kinder der Kita Kleines Neues Land in Quarantäne

Landkreis CELLE. Das Gesundheitsamt des Landkreises Celle hat gestern wegen eines positiven SARS-CoV-2-Falles in der Kindertagesstätte Kleines Neues Land in Winsen alle Kinder der Krippengruppe in Quarantäne genommen. Alle Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder wurden informiert.

Die Zahl der aktuell mit den Corona-Virus infizierten Personen liegt im Landkreis Celle heute bei 140, 24 mehr als am Freitag. Es werden sechs Personen im AKH behandelt, drei davon auf der Intensivstation, von denen zwei beatmet werden.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen Woche wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, das für den Landkreis Celle als maßgeblich gilt, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 42,5 Personen angegeben (Datenstand: 26.10.2020 9:00). Der Veröffentlichungszeitraum des NLGA kann variieren. Sobald der Inzidenzwert bekannt ist, versendet der Landkreis Celle seine aktualisierte Statusmeldung.

Seit Freitag, 23. Oktober, gilt die aktualisierte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2. Die Verordnung ist einsehbar unter https://t1p.de/urjy.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.
Zahlen:
Stadt Celle: 300 (69)
SG Wathlingen: 49 (24)
Winsen: 18 (5)
SG Flotwedel: 31 (15)
Südheide: 15 (4)
Bergen: 20 (5)
Lohheide: 2 (0)
Hambühren: 31 (7)
Eschede: 2 (0)
SG Lachendorf: 16 (4)
Wietze: 12 (7)
Faßberg: 5 (0)

Derzeit sind 348 Menschen in Quarantäne.

Der Landkreis weist eindringlich darauf hin, dass sowohl im Urlaubsland die vor Ort geltenden Regelungen und im Anschluss die niedersächsischen Regelungen für Ein- und Rückreisende beachtet werden müssen, als auch bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.
Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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