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VCD fordert zeitgemäße Straßensanierungen mit Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmenden

Landkreis CELLE. Die Kreisgruppe Celle des VCD (Verkehrsclub Deutschland) beobachtet, dass aktuelle Straßensanierungsarbeiten oft am Bordstein aufhören. Beispiele sind die aktuelle Sanierung der Alvernschen Straße in Garßen und im Frühsommer die Sanierung der Witzlebenstraße in Klein Hehlen. „Streng genommen muss es „(Kfz-)Fahrbahnsanierung“ heißen, denn Bürgersteige und Radwege werden in diesem Zusammenhang nur unzureichend oder gar nicht saniert. Eine erforderliche Neuaufteilung des Straßenraumes wird nicht vorgenommen.“ kritisiert ein Sprecher des VCD.

Der VCD fordert, dass bei zukünftigen Sanierungen die Anforderungen von Radfahrenden, Fußgehenden und beeinträchtigten Menschen besser berücksichtigt werden. Ebenfalls müssten auch klimarelevante Verbesserungen, beispielsweise durch Entsiegelung und Baumpflanzungen, realisiert werden.

Fraglich sei, ob die Strabs (Straßenausbaubeitragssatzung) die Ursache für diese Art der Sanierung ist. Denn sobald der Bordstein oder der Rad- und Gehweg mit saniert werden, bedeutet dies, dass die Anlieger an den Kosten beteiligt werden. Der VCD bemängelt eine fehlende Transparenz, da von der Stadtverwaltung schlecht oder gar nicht kommuniziert werde, warum welche Straße anliegerkostenpflichtig oder aber nur bis zum Bordstein und damit kostenfrei für die Anlieger saniert wird. Manches Mal werden nach der Fahrbahnsanierung etwas zeitversetzt kleinere Reparaturen an Fuß- und Radwegen durchgeführt.

Der eigentliche Mangel, nämlich die oft unzureichenden Breiten von Geh- und Radwegen, das Auf und Ab der Radwege, Stolperstufen und vieles andere werde bei diesen Projekten in der Regel gar nicht angegangen. Nach Ansicht des VCD hätte in den genannten Beispielen Witzlebenstraße und Alvernsche Straße eine neue Aufteilung des Straßenraumes erfolgen müssen, um die Belange der anderen Verkehrsteilnehmenden besser zu berücksichtigen.

Schließlich werden bei einem solchen Sanierungsprojekt oft die Weichen für die Zukunft gestellt. Die Witzlebenstraße wird vermutlich in den nächsten 30 Jahren nicht mehr saniert. Der jetzige unbefriedigende Zustand ist somit für die nächste Generation festgeschrieben.

„Aufgrund der fehlenden Transparenz können wir zur Zeit gar nicht beurteilen, ob es an der Strabs selbst oder einer einseitigen Auslegung der Satzung oder an etwas ganz anderem liegt“, sagt Michael Weinrich von der Kreisgruppe des VCD, „wichtig ist in jedem Fall, dass künftige Sanierungsprojekte im Sinne aller Verkehrsteilnehmenden geplant und durchgeführt werden. Wir brauchen hierzu eine öffentliche Diskussion.“

Im Detail stellt der VCD folgende Missstände bei den beiden Straßen fest:

Witzlebenstraße in Klein Hehlen:
Ein zeitgemäßer Umbau der breiten Witzlebenstraße mit ihrer Geometrie der 60er Jahre wurde hier verpasst. Im Zuge der Sanierung wäre eine Reduzierung der Verkehrsfläche möglich gewesen. Denn die Fahrradfahrenden hätten Platz auf der Fahrbahn, so viele Pkws sind hier nicht unterwegs. Die Bewohnerstellplätze könnten problemlos auf den großzügigen Flächen um die Wohnblöcke aufgenommen werden. Auf der Fahrbahn sind heute oft sogar beidseitig Parkmöglichkeiten vorhanden, für die kein Bedarf besteht. Es wurden die Chancen vertan, versiegelte Flächen zu reduzieren, vernünftige Lösungen für Radfahrende anzubieten, Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen, Bäume zu pflanzen und eine großflächige Aufpflasterung im Bereich des Einkaufszentrums am Westmarkt zu schaffen. Hier hätte sogar über die Realisierung eines Fahrradschnellwegs von Boye und Winsen in die Innenstadt nachgedacht werden können – auch diese Möglichkeit wurde nicht genutzt.

Alvernsche Straße in Garßen:
Auf beiden Seiten der Fahrbahn gibt es kombinierte Geh- und Radwege in einem erbärmlichen Zustand. Es gibt abgesackte Pflastersteine, hochstehende Schachtdeckel, starke Unebenheiten und kaputte Pflastersteine. Auf die Straße dürfen Radfahrende aufgrund der Beschilderung hier nicht ausweichen. Dabei sind die erforderlichen Mindestbreiten für kombinierte Geh- und Radwege nicht vorhanden, so dass eine verpflichtende Ausweisung als Radweg gar nicht zulässig ist. Auf der Nordseite ist dieser kombinierte Geh- und Radweg für Fahrradfahrende sogar im Zweirichtungsverkehr freigegeben, bei nicht ausreichender Breite. Dass bei dieser Enge auf dem Geh- und Radweg auch noch die Bushaltestellen untergebracht sind, verschärft die Situation zusätzlich. Zumal an diesem Teilstück auch die Grundschule Garßen liegt und die Geh- und Radwege täglich von vielen Kindern genutzt werden.

Trotzdem wird auch hier wieder nur die Fahrbahn saniert, kritisiert der VCD. Das sei weder kinderfreundlich, noch passe es dazu, dass in Garßen ein Neubaugebiet ausgewiesen wird. Im Bereich der Schule ist eine Tempo-30-Zone ausgewiesen, allerdings nur zeitlich befristet. Diese wird vom motorisierten Verkehr nur ungenügend wahrgenommen. Hier müsste dringend eine konsequente Ausweisung und Markierung der 30er-Zone umgesetzt werden. Diese müsste großflächig farbig markiert und durch eine Aufpflasterung verdeutlicht werden.

PR

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