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Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau: ArL berät am 23.11.2020 erforderliche Verfahrensunterlagen

  • Soltau

SOLTAU. Die Stadt Soltau beabsichtigt, das Designer Outlet Soltau (DOS) von bisher 9.900 m² auf 15.000 m² Verkaufsfläche zu erweitern. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg führt als Obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren für die geplante Center-Erweiterung durch. Da aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie eine vorbereitende Antragskonferenz in Form einer Präsenzveranstaltung nicht möglich ist, wird sie durch eine schriftliche Beteiligung sowie Telefon-/Videokonferenzen am 23.11.2020 ersetzt.

„Aufgabe des Raumordnungsverfahren ist es zu prüfen, ob die geplante Erweiterung raumverträglich ist. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Frage, wie sich die Erweiterung des DOS auf die Region – und hier insbesondere die umliegenden Innenstädte – auswirkt“, erklärt Landesbeauftragte Monika Scherf, Leiterin des Amtes für regionale Landesentwicklung.

Den Auftakt bildet ein Behördentermin mit den wesentlichen Beteiligten, der als Telefon-/Videokonferenz stattfindet. Hier berät das ArL Lüneburg mit der Stadt Soltau sowie weiteren Behörden, Verbänden und Institutionen Inhalte und Ablauf des Raumordnungsverfahrens. „Zunächst wird erörtert, ob bzw. warum das Raumordnungsverfahren erforderlich ist. Dann wird beraten, welchen Umfang das Verfahren hat, welche Unterlagen hierfür erforderlich sind und wie der Ablauf sein wird“, erklärt Harald Kätker, der sich beim ArL um das Verfahren kümmert.

Zudem erhalten die berührten Stellen Gelegenheit, sich schriftlich zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen zu äußern. Die Unterlagen sind auf der Website des ArL öffentlich einsehbar (www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-doshttp://www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-dos).

Das Raumordnungsverfahren wird im Jahr 2021 starten und soll im gleichen Jahr auch abgeschlossen werden. Sollte die DOS-Erweiterung als raumverträglich eingestuft werden, schließt sich als weiterer Verfahrensschritt ein Zielabweichungsverfahren an. Im Fall eines positiven Abweichungsbescheids folgt dann das Bauleitplanverfahren der Stadt Soltau.

Zum Hintergrund:

Das Designer Outlet Soltau wurde 2012 am Standort Soltau, Ortsteil Harber, eröffnet. Die raumordnungsrechtliche Grundlage hierfür schuf die Landesregierung mit dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) 2008. Dieses eröffnete die Option, in der Urlaubsregion Lüneburger Heide ein neues Hersteller-Direktverkaufszentrum zu errichten – mit dem Ziel, den Tourismus in der Region zu stärken. Gleichzeitig legte das LROP 2008 eine maximale Verkaufsfläche von 10.000 m² fest.

Um die beabsichtigte Erweiterung des DOS trotz entgegenstehender Regelung des LROP zu ermöglichen, beantragte die Stadt Soltau am 19.02.2020 bei der obersten Landesplanungsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), die Durchführung eines so genannten Zielabweichungsverfahrens und eines begleitenden Raumordnungsverfahrens.

Die ursprünglich für den 18. März 2020 vorgesehene Antragskonferenz wurde wegen der durch Corona erforderlichen Kontaktbeschränkungen abgesagt. Zwischenzeitlich hat der Landesgesetzgeber auf die epidemische Sonderlage reagiert und mit dem „Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ auch im Raumordnungsbereich Verfahrenserleichterungen eingeführt. So kann auf die Durchführung einer Antragskonferenz als Präsenzveranstaltung verzichtet werden und an ihrer Stelle eine andere Form der Beteiligung zu Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf des Raumordnungsverfahrens erfolgen. Das ML hat daher das ArL Lüneburg als regional zuständige obere Landesplanungsbehörde aufgefordert, die Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wieder aufzunehmen und das Raumordnungsverfahren durchzuführen.

In Abstimmung mit der Stadt Soltau hat das ArL Lüneburg entschieden, nicht nur eine schriftliche Beteiligung durchzuführen, sondern in Form von Video-/Telefonkonferenzen einen direkten Austausch mit den berührten Behörden, Verbänden und sonstigen Stellen anzubieten. Dieser ist für den 23.11.2020 vorgesehen.

In Vorbereitung auf die anstehenden Telefon-/Videokonferenzen hat die Stadt Soltau die Unterlagen für die Antragskonferenz aktualisiert und hierbei u.a. Ausführungen zur Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie im Vorschlag für den Untersuchungsrahmen ergänzt. Diese Unterlagen können heruntergeladen werden unter:

http://www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-dos

Wie geht es weiter? Nach Durchführung der Telefon-/Videokonferenzen und der Auswertung der schriftlichen Hinweise informiert das ArL Lüneburg als verfahrensführende Behörde über die Ergebnisse und legt den Untersuchungsrahmen für das Raumordnungsverfahren fest. Das Raumordnungsverfahren soll im Jahr 2021 durchgeführt und abgeschlossen werden. Es sieht – ebenso wie das spätere Bauleitplanverfahren – eine eigene Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Dafür muss der Planungsträger – hier die Stadt Soltau – zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Sobald diese vollständig vorliegen, leitet das ArL Lüneburg das Beteiligungsverfahren ein. Die Verfahrensunterlagen werden dann für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu erfolgt eine Veröffentlichung im Internet für mindestens zwei Monate. Ort und Zeit der Auslegung der Verfahrensunterlagen werden zuvor öffentlich bekannt gemacht. Die abschließende Entscheidung über die raumordnerische Zulässigkeit der Erweiterung wird im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens getroffen, dessen Abschluss durch das ML derzeit für Januar 2022 geplant ist.

PR

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