Sraßenausbaubeiträge in Lachendorf: Gemeinderat soll der Beibehaltung von Straßenausbaubeitägen zustimmen
LACHENDORF. Nach der miserabel durchgeführten Befragung der Lachendorfer Bürger/innen mit nur 8,7 % Stimmabgaben soll es nun ganz schnell gehen. Bereits in der Ratssitzung am Donnerstag, 26. 11. wird über den Verwaltungsvorschlag zur Satzungsänderung der Lachendorfer Straßenausbaubeitragsordnung abgestimmt.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Lachendorf“ verstecken sich bei näherem Hinsehen gerade mal zwei Verbesserungen für Lachendorfer Grundstückseigentümer. Entlastungen für Eckgrundstücke und die ohnehin selbstverständliche Berücksichtigung von eventuellen Fördergeldern. Der wichtigste Punkt, nämlich die Möglichkeit der „Verrentung der Beitragsschuld“ wird in der neuen Satzung nicht festgeschrieben. Vielmehr wird in der Beschlussfassung auf eine noch zu erstellende „Verwaltungsrichtlinie“ verwiesen. Der Gesetzestext der Landesregierung ist aber eine reine Kannbestimmung. Damit bliebe für Lachendorf völlig unklar, wer ist überhaupt antragsberechtigt, wer entscheidet über den Antrag, ab welcher Beitragshöhe ist eine Stundung möglich, wie wird die Stundung verzinst. Beitragsschuldner/innen wissen also nicht, was auf sie zukommt. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehene Reduzierung der Beitragsanteile für Anlieger wird in der vorliegenden Beschlussfassung nicht berücksichtigt.
Die Bürgerinitiative Strabs Lachendorf spricht sich eindeutig gegen diese völlig unzureichende Veränderung der in Lachendorf praktizierten Eintreibung von Straßenausbaubeiträgen aus.
Aktuell sind 10 interessierte Bürger/innen für diese Beschlussveranstaltung im Olen Drallen Hoff zugelassen. Warum wohl wurde nicht in eine Turnhalle ausgewichen, um die zulässige Gesamtzahl von 50 Personen zu ermöglichen?
„Auf eine Protestaktion im Vorfeld der Ratssitzung wird die BI mit Rücksicht auf die Pandemielage verzichten. Unsere Forderung, die Straßenausbaubeitragssatzung in Lachendorf endlich abzuschaffen, bleibt bestehen“, heißt es in einer Pressemitteilung der BI.
Für die BI stelle die Abstimmung am Donnerstag nur eine Zwischenstation dar. Die Kommunalwahl 2021 werfe bereits ihre Schatten voraus.
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