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Neue FAQ zur Verordnung des Landes – Blumenläden wieder geöffnet

Landkreis CELLE. Das Land Niedersachsen hat die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin in einer neuen Verordnung umgesetzt, die vergangenen Samstag in Kraft getreten ist. Dabei gab es einige Veränderungen, die in der überarbeiteten Fassung des Fragen und Antwortkataloges aufgenommen worden sind.

Hierzu folgender Überblick:

Kontakbeschränkung: Mit der Änderung der Corona-Verordnung wird das Alter der von den Kontaktbeschränkungen ausgenommenen Kinder von bisher drei auf nunmehr sechs Jahre erhöht. Die Kontaktbeschränkungen belasten insbesondere Kinder und Familien stark. Die Anhebung der Altersgrenze reduziert diese Belastung ein wenig.

Erweiterung der Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt auch bei durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünften der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Parteien, Vereinen, Initiativen und anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen, wenn die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden und bei beruflichen Fahrgemeinschaften.

Friseure: Die angekündigte Öffnung der Friseure wird in Aussicht gestellt. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. März 2021 in Kraft.

Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte und alle weiteren Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck öffnen, also alle Geschäfte, deren Sortimentsschwerpunkt im Verkauf von Blumen und Pflanzen liegt, dürfen öffnen. Randsortimente wie Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel dürfen ebenfalls verkauft werden. Es gelten die bekannten Regeln zu Randsortimenten sowie die bekannten Hygieneregeln, wie sie bereits im geöffneten Einzelhandel angewendet werden. Der Verkauf von Pflanzen und Blumen ist außerdem auch auf Wochenmärkten und im landwirtschaftlichen Direktverkauf sowie in Hofläden gestattet.

Einreise aus Risikogebieten: Mit der Änderung soll ein weiterer Eintrag von Virusvarianten bei der Einreise vermindert werden. Die Quarantäne dauert nun im Grundsatz immer 14 Tage. Der bisherige Absonderungszeitraum von 10 Tagen wird damit verlängert. Damit soll der mögliche Inkubationszeitraum abgesichert werden, der insgesamt bis zu 14 Tage betragen kann. Eine Verkürzung der Absonderungspflicht ist nur noch bei Einreisen aus (normalen) Risikogebieten möglich. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten können ihren Quarantänezeitraum hingegen nicht mehr verkürzen. Wer die Absonderungszeit nach der Einreise aus einem Risikogebiet verkürzen möchte, benötigt nun einen negativen PCR-Test.

Den Fragen und Antwortkatalog des Landkreises finden Sie hier (https://www.landkreis-celle.de/fileadmin/import/landratsbuero/pdf_2021/12.02.2021_-_FAQs_Stand_12.02.2021.pdf). Für Fragen, die nicht über den Fragen- und Antwortkatalog beantwortet werden können, hat der Landkreis eine Coronahotline unter 05141/916-5070 eingerichtet. Diese ist montags und dienstags von 8-16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Sie können außerdem eine Email schreiben an Corona@lkcelle.de

Anmeldungen für Impftermine können ausschließlich unter der vom Land Niedersachsen eingerichteten Telefonnummer 0800/9988665 und unter der Internetadresse www.impfportal-niedersachsen.de erfolgen. Ein Aufsuchen des Impfzentrum ohne Termin ist nicht möglich.

lkc

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